Aspekte der Vernetzung und Öffnung von Schule im Sinne der BNE
Schulen verstehen sich als lernende Systeme.
Die Umsetzung von BNE geht mit einer Öffnung von Schule einher. Dies kann auf vielfältige Weise nach innen und nach außen geschehen. Gelebte Netzwerke bieten Austausch und Anregung für das eigene Schulleben, denn "Lernen findet nicht nur im Schulgebäude statt, sondern reicht von der Arbeit mit außerschulischen Lernorten im kommunalen Raum bis hin zur Zusammenarbeit mit internationalen Partnerinnen und Partnern. Auf diese Weise können Inhalte, Aufgaben, Frage- bzw. Problemstellungen besser veranschaulicht und durchdrungen sowie Gestaltungskompetenzen gestärkt werden." (BNE-Erlass)
Die Schulgemeinschaft - Vernetzen nach innen
Die Umsetzung des BNE-Erlasses ist nicht allein die Aufgabe der Schulleitung und der BNE-Ansprechperson, sondern es bedarf “einer schulischen Bildung, die (...) eine individuelle Entwicklung im Rahmen einer offenen und partizipativen Lern-, Unterrichts- und Schulkultur ermöglicht. Damit betrifft BNE die ganze Schule." (BNE-Erlass)
Eine Umsetzung von BNE gelingt, wenn alle an Schule Beteiligte partizipieren und im Sinne einer Selbstwirksamkeit ihren Anteil dazu beitragen können. Ein gutes Schulklima, ein lebendiger, wertschätzender Umgang miteinander, eine Verankerung der Nachhaltigkeit-im UNterricht, in der Schulorganisation und im Schulleben sowie in der Personalentwicklung sind Gelingensbedingungen für einen Transformationsprozess.
Die Bildungslandschaft – Vernetzen nach außen
Schule im Sinne einer BNE ist kein geschlossenes System und nicht der einzige Ort für Bildung. In Niedersachsen bestehen vielfältige Angebote von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, die Schulen durch ihre außerschulische Expertise und Kompetenz bereichern können – z.B. im Unterricht, in außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten sowie in Projekten bzw. in Form von langfristiger Zusammenarbeit. Neben dieser Erweiterung im Unterricht “nutzen Lehrkräfte sowie pädagogische Fachkräfte die Beratung und Unterstützung durch außerschulische Expertise." (BNE-Erlass).