Meisterprüfung und Ausbildereignungsprüfung
Die Meisterprüfung im Bereich der Meister/Meisterin für Bäderbetriebe findet in zwei Teilen statt. Zusätzlich ist die Ablegung der berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisprüfung (BAP) erforderlich.
Die Meisterprüfungen können ggfs. auch in anderen Bundesländern abgelegt werden. Die Zulassung erfolgt immer im Bundesland des Erstwohnsitzes.
Stand: 30.01.2020 Die Meisterprüfung im Bereich der Meister/Meisterin für Bäderbetriebe findet in zwei Teilen statt. Zusätzlich ist die Ablegung der berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisprüfung (BAP) erforderlich.
Im ersten Prüfungsabschnitt absolviert der Bewerber/die Bewerberin an vier Tagen schriftliche Prüfungen im Bereich:
- Gesundheitslehre,
- Grundlagen für kostenbewusstes Handeln,
- Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln,
- Schwimm- und Rettungslehre,
- Mathematik und naturwissenschaftliche Grundlagen,
- Bädertechnik,
- Bäderbetrieb und
- Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb.
Der zweite Prüfungsabschnitt gliedert sich in eine praktische und eine mündliche Prüfung. Hierbei ist eine Lehrprobe durch den Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin zu erstellen. Die Themen für die Lehrprobe werden am Anreisetag ausgegeben. Des Weiteren hat der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin eine Projektarbeit anzufertigen, im Rahmen dieser Arbeit soll er/sie nachweisen, dass er/sie als Führungskraft Veranstaltungen planen und durchführen sowie bei der Betriebsführung auftretende Probleme erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Die Projektarbeit wird im Vorfeld vom Prüfungsteilnehmer / von der Prüfungsteilnehmerin angefertigt.
Die Prüfungsteilnehmer/-innen müssen zur praktischen Prüfung unbedingt einen eigenen DLRG-Drillichanzug im Originalzustand mitbringen.
Wer vor der Prüfung zum Meister / zur Meisterin für Bäderbetriebe noch keine berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisprüfung (BAP) abgelegt hat, muss diese noch absolvieren. Als zuständige Stelle für Fachangestellte für Bäderbetriebe in Niedersachsen nehmen wir diese Prüfung ebenfalls ab.
Die berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisprüfung enthält eine schriftlichen und eine mündlichen Prüfungsabschnitt.
Während der mündlichen Prüfung stellt der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin eine von ihm/ihr im Vorfeld der Prüfung schriftlich ausgearbeitete Ausbildungssituation vor. Als Grundlage für das Prüfungsfachgespräches hat sich der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin vor Prüfungsbeginn für eine berufstypische Ausbildungssituation aus einem der vier Handlungsfelder gemäß §§ 2 und 3 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 (BGBl. I, S. 88) zu entscheiden. Das gewählte Thema wird zu Beginn der Prüfung schriftlich festgehalten.
Um an den oben genannten Prüfungen teilnehmen zu können, muss man sich bei der zuständigen Stelle für Fachangestellte anmelden.
Eine Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang reicht hierfür nicht aus.
Für die Abnahme der oben genannten Prüfungen erhebt die zuständige Stelle nach der Allgemeinen Gebührenordnung Gebühren. Derzeit beträgt die Gebühr für die Abnahme der Meisterprüfung 600 Euro. Für die berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisprüfung fallen Gebühren in Höhe von 180 Euro an.
Es wird darauf hingewiesen, dass verbindliche Aussagen über die Prüfung ausschließlich durch die zuständige Stelle direkt getroffen werden.
- Für den praktischen Teil einer Prüfung ist zwingend ein eigener DLRG-Drillichanzug im Originalzustand zu verwenden.
- Für die Abnahme der HLW-Prüfung ist eine Gesichtsmaske für das HLW-Phantom Rescue-Anne von jedem Prüfling mitzubringen.
- Als Arbeits- und Hilfsmittel sind in der schriftlichen Prüfung ein Wörterbuch der Deutschen Rechtschreibung, bei ausländischer Muttersprache ein Fremdsprachenlexikon und ein Taschenrechner erlaubt.
- Die zuständige Stelle stellt Ihnen für die Prüfung eine Mathematik-Formelsammlung und das notwendige Papier zur Verfügung. Es darf kein mitgebrachtes (privates) Papier verwandt werden.
- Die Prüfungsteilnehmer/-innen haben sich gegebenenfalls selber um Unterkunft und Verpflegung zu bemühen.
Prüfungen zum Meister für Bäderbetriebe
können ggfs. auch in anderen Bundesländern abgelegt werden. Örtlich zuständig für die Zulassung ist das RLSB Hannover dann, wenn der Erstwohnsitz in Niedersachsen oder der Beschäftigungsort in Niedersachsen liegt.
Überstellungen für Meisterprüfungen in andere Bundesländer sind z. Zt. weiter möglich.
Folgende Unterlagen sind bei der zuständigen Stelle im Bundesland des Erstwohnsitzes/ des Beschäftigungsortes vorzulegen:
- unterschriebener Antrag
- Nachweis einer 2 -jährigen Tätigkeit im Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe (Nachweis der Zeit durch eine schriftliche betriebliche Bestätigung)
- ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsmerkmale,
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild (nicht älter als drei Monate) und
- ggf. Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung.
- Mitteilung Ihrer Anschrift und weiterer Kontaktdaten (Telefon, Handy, Email)
- Mitteilung, in welchem Bundesland die Prüfung abgelegt werden soll
- ggfs. Kostenübernahmeerklärung durch den Arbeitgeber
Für Überstellungen in ein anderes Bundesland fallen Gebühren in Höhe von 70 Euro an.