Informationen zur Ausbildungsberatung
Die Ausbildungsberater und -beraterinnen unterstützen die zuständige Stelle bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Insbesondere bei den Aufgaben nach § 76 BBiG. Sie sind hauptberuflich im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bäderbetriebe tätig und üben ihre Tätigkeit als Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater nebenamtlich oder ehrenamtlich aus.
Aufgaben der Ausbildungsberatung:
- Beratung der an der Berufsausbildung Beteiligten.
- Beratung der Ausbildenden und Ausbilderinnen/Ausbilder:
- Beratung der Auszubildenden
- Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung
- Erstmalige Prüfung der Eignung einer Ausbildungsstätte
- Mitwirkung bei der Zusammenarbeit des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Hannover - Zuständige Stelle - mit betrieblichen und außerbetrieblichen Stellen
- Beratung und Überwachung in der Umschulung zur Fachangestellten/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe (Alle Grundsätze und Regelungen für die Ausbildung gelten gleichermaßen auch für die Umschulung zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe).
Die Ausbildungsberaterin/der Ausbildungsberater ist berechtigt und verpflichtet, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu verlangen, entsprechende Unterlagen einzusehen und die Ausbildungsstätten zu beabsichtigen (§ 76 Abs. 1 BBiG).
Zu den Ausbildungsstätten zählen die Ausbildungsräume und Arbeitsräume, soweit dort Ausbildungsplätze vorhanden sind, ferner die Räume für den Aufenthalt und die Unterkunft von Auszubildenden, sofern sie vom Ausbildenden gestellt werden.
Das Land Niedersachsen ist in 15 Beraterbezirke aufgeteilt. Wenn Sie mit einer Ausbildungsberatung Kontakt aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Dort erhalten Sie nähere Informationen.