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Abschluss- und Zwischenprüfungen

Hinweise zu den Prüfungen

Zur Abschlussprüfung können auch sogenannte externe Prüfungsbewerber und -bewerberinnen (Seiteneinsteiger) gemäß § 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz zugelassen werden.

Es handelt sich hierbei um eine Zulassung in besonderen Fällen.

Folgende Punkte muss die Bewerberin/ der Bewerber als Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung als externe Prüfungsbewerberin / externer Prüfungsbewerber erfüllen:

  • Nachweis der 4,5-jährigen Tätigkeit im Ausbildungsberuf Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe (Tätigkeit als Rettungsschwimmer ist nicht ausreichend),
  • Tätigkeitsnachweise oder glaubhafte Darlegung über den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten i. S. d. § 9 Abs. 2 Prüfungsordnung Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (Nds. POFAB) oder Ausbildungsnachweise i. S. d. 9 Abs. 3 Nds. POFAB sowie amtliche oder amtlich beglaubigte Prüfungsnachweise der Leistungen nach §§ 3 und 4 der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe,
  • das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Bildungseinrichtung,
  • ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsmerkmale,
  • Lebenslauf (tabellarisch) und
  • ggf. Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung.
     
  • Für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern:
    • Die Konferenz der zuständigen Stellen hat in ihrer Sitzung im Septemer 2019 beschlossen, dass  ab dem 01.01.2020 nach geltender Rechtlage nach § 39 BBiG keine Überstellungen für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/r Fachangestellten für Bäderbetriebe in andere Bundesländer mehr vorzunehmen sind, d. h. die Zulassung und Durchführung der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/r Fachangestellten für Bäderbetriebe kann ausschließlich in dem Bundesland des Erstwohnsitzes erfolgen.
    • Überstellungen für Meisterprüfungen in andere Bundesländer sind z. Zt. weiter möglich.
       
  • Gebühren:
    Für die Zulassung zur Externenprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 220 Euro fällig.

  • Für den praktischen Teil einer Prüfung ist zwingend ein eigener DLRG-Drillichanzug im Originalzustand zu verwenden.
  • Als Arbeits- und Hilfsmittel sind in der schriftlichen Prüfung ein Wörterbuch der Deutschen Rechtschreibung, bei ausländischer Muttersprache ein Fremdsprachenlexikon und ein Taschenrechner erlaubt.
  • Die zuständige Stelle stellt Ihnen für die Prüfung eine Mathematik-Formelsammlung und das notwendige Papier zur Verfügung. Es darf kein mitgebrachtes (privates) Papier verwandt werden.
  • Die Klausungen sind mit dokumentenechten Stiften zu schreiben, Bleistifte und TippEx sind nicht erlaubt.
  • Die Prüfungsteilnehmer/-innen haben sich gegebenenfalls selber um Unterkunft und Verpflegung zu bemühen.

Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bäderbetriebe und Prüfungen zum Meister für Bäderbetriebe

können ggfs. auch in anderen Bundesländern abgelegt werden. Die Zulassung erfolgt immer im Bundesland des Erstwohnsitzes.

Überstellung zur Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bäderbetriebe

Die Konferenz der zuständigen Stellen hat in ihrer Sitzung im Septemer 2019 beschlossen, dass  ab dem 01.01.2020 nach geltender Rechtlage nach § 39 BBiG keine Überstellungen für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/r Fachangestellten für Bäderbetriebe in andere Bundesländer mehr vorzunehmen sind, d. h. die Zulassung und Durchführung der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/r Fachangestellten für Bäderbetriebe kann ausschließlich in dem Bundesland des Erstwohnsitzes erfolgen.