Flucht- und Rettungswege
Flucht- und Rettungswegen in Schulen kommt eine entscheidende Bedeutung zu, da sie im Notfall die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern sowie den Beschäftigten gewährleisten.
Grundsätzlich müssen diese Wege so gestaltet sein, dass im Notfall eine sichere und zügige Evakuierung gewährleistet ist.
Weiterhin müssen Flucht- und Rettungswege frei von Hindernissen, ausreichend beleuchtet und beschildert sein.
Die Niedersächsische Bauordnung gibt hierzu an, dass "Für jede Nutzungseinheit mit mindestens einem Aufenthaltsraum [...] in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein [müssen]."
Dies bedeutet für alle Unterrichtsräume, dass ab der Tür zwei mögliche Wege ins Freie führen müssen.
Bei Räumen mit erhöhter Brandgefahr gibt die DGUV Vorschrift 81 an, dass "Für Fachräume mit erhöhter Brandgefahr [...] mindestens zwei sichere Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein [müssen]." Dies betrifft ggf. Räume wie Chemie, Werken oder Physik.
Hierbei müssen zwei unabhängige Möglichkeiten vorhanden sein, den jeweiligen Raum zu verlassen.
Evakuierungsübungen dienen dazu, die Effizienz der Maßnahmen zu testen.
Die kontinuierliche Unterweisung von Beschäftigten, Schülerinnen und Schülern gewährleistet, dass im Notfall besonnen und sicher reagiert werden kann.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, eine sichere Umgebung in den Schulen zu schaffen, die den hohen Standards in Bezug auf Flucht- und Rettungswege entsprechen.
Schlüsselkästen sind an Fluchttüren nicht zugelassen, da sich die Türen somit nicht schnell und leicht öffnen lassen.
Es besteht die Gefahr, dass Schlüssel im Notfall fehlen oder vor Aufregung fallen gelassen werden und nicht wiedergefunden werden.
Alternativ zum Schlüssekasten sollten elektronische Türwächter oder Panikschlösser angebracht werden.