Wenn sich ein Bildschirmarbeitsplatz in einem eigens dafür vorgesehenen Arbeitsraum (Büro) befindet, sollte die Grundfläche des Raumes pro Bildschirmarbeitsplatz mind. 8 bis 10 m² betragen. Ist ein Besprechungstisch erforderlich, ist dessen Platzbedarf dazuzurechnen. Gibt es im Büro stärkeren Publikumsverkehr, sind die erforderlichen Verkehrsflächen angemessen zu dimensionieren.
An jedem Bildschirmarbeitsplatz muss die Bewegungsfläche mindestens 1,5 m² betragen.
Die Tiefe der Bewegungsfläche muss mindestens 1,00m betragen.
Es sind ausreichende Funktionsflächen vorzusehen. Sie ermöglichen z.B., Fenster und Türen oder auch Schubladen problemlos zu öffnen.
Die Mindestbeleuchtungsstärke am Arbeitsplatz sollte 500 lx betragen. Der Bildschirm sollte so platziert sein, dass Blendungen durch Natur- oder Kunstlicht vermieden werden. Erfahrungsgemäß werden Blendungen am besten vermieden, wenn der Bildschirm in einem 90-Grad-Winkel zum Fenster steht.