Gefährdungen und Maßnahmen
Gefährdungen durch mangelhafte Beleuchtung
Unzureichende oder unpassende Beleuchtung oder Blendung kann die Unfallgefährdung erhöhen sowie die Gesundheit, die Aufmerksamkeit und die Konzentrationsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.
Bei der Umsetzung der Inklusion bekommt eine gute Beleuchtung in Unterrichtsräumen einen sehr hohen Stellenwert. Da die Verarbeitung von Sehreizen im Gehirn geschieht, ist bei einer Vielzahl der Schülerinnen und Schüler mit (anderen bzw. multiplen) Behinderungen ebenfalls das Sehvermögen beeinträchtigt. Schülerinnen und Schüler mit eingeschränktem Sehvermögen und Lehrkräfte im höheren Alter benötigen für die gleichen Sehleistungen höhere Beleuchtungsstärken, z.B. 750 bis 1000 Lux. Dies könnte auch durch den Einsatz von individuellen Arbeitsplatzleuchten erreicht werden. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler wird ebenfalls ein Platz in Tafelnähe empfohlen.
Eine gute Arbeitsplatzbeleuchtung ist für Lehrerinnen und Lehrer notwendig, insbesondere bei Personen mit eingeschränktem Sehvermögen. Gleichfalls muss die altersbedingt nachlassende Sehkraft von Personen berücksichtigt werden.
Maßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtungsverhältnisse
Um eine hohe Unterrichtsqualität und -effizienz zu gewährleisten, muss in Unterrichts- und Arbeitsräumen eine den Lernprozess unterstützende Beleuchtung vorhanden sein. Reicht das Tageslicht nicht aus, hat die künstliche Beleuchtung Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Beleuchtung mit künstlichem Licht muss für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer ausreichend sein. Von ihr darf keine Unfall- oder Gesundheitsgefahr ausgehen (z. B. Blendung, zu dunkles Tafellicht, zu dunkle Arbeitsplatzbeleuchtung).
Zu berücksichtigen ist auch, dass bei variabler Bestuhlung (Umstellen der Tische und Stühle, z. B. in Gruppenarbeitsphasen) überall eine ausreichende Beleuchtungsstärke mit gleichmäßiger Ausleuchtung erreicht wird.
Besondere Bereiche des Unterrichtsraums wie beispielsweise der Tafelbereich sollten ggf. zusätzlich beleuchtet werden können.
Hilfreich ist auch eine kontrastreiche Farbgebung des Raums und der Möblierung.
Für Arbeitsplätze in Unterrichtsräumen sind die Anforderungen an eine ausreichende künstliche Beleuchtung erfüllt, wenn folgende Anforderungen an die Beleuchtungsstärke (Lux) umgesetzt werden (DIN EN 12464-1 bzw. Arbeitsstättenrichtlinie A3.4).
Beleuchtungsstärken in Lux
Art der Räume | lx |
---|---|
Unterrichtsräume | 300 lx |
Unterrichtsräume Erwachsenenbildung | 500 lx |
Wandtafeln (vertikal gemessen) | 500 lx |
Computerarbeitsplätze | 300 lx |
Lehrwerkstätten | 500 lx |
Lehrerzimmer | 300 lx |
Arbeitsbereich Lehrerzimmer | 500 lx |
Bibliotheken | 300 lx |
Bibliotheken Lesebereich | 500 lx |
Maschinenwerkstätten | 500 lx |
Sporthallen | 300 lx |
Küchen | 500 lx |
Fachunterrichtsräume je nach Sehaufgabe | 500 - 750 lx |
Technisches Zeichnen | 750 lx |
Hinweis: Eine detaillierte Liste der Mindestlichtstärken von weiteren Arbeits- und Aufenthaltsbereichen finden Sie im Anhang 1 der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4. oder im Kapitel 4.6 der DGUV Regel 102-601 "Branche Schule"
Diese Werte sind als Mindestwerte anzusehen. Auch ist nicht nur die Beleuchtungsstärke sondern auch z.B. der Farbwiedergabeindex (Ra) zu beachten, so dass auch bei künstlicher Beleuchtung eine sonnenlichtähnliche Farbwiedergabe erfolgt. Weiterführende Informationen erhalten ssie in der Arbeitsstättenrichtlinie oder der DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten".
Wenn an Ihrer Schule Probleme hinsichtlich der Beleuchtung bestehen, wenden Sie sich an die für Ihre Schule zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit über die Beratersuche. Gerne nimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen einer Begehung eine Messung der Lichtstärke und Einschätzung der Lichtqualität vor.