Gefährdungen und Maßnahmen - Reifenmontage
Fahrzeugräder begleiten wie selbstverständlich unseren Alltag. Ob beruflich oder in unserer Freizeit, ist die individuelle Mobilität mit dem PKW nicht wegzudenken. Die LKW und Agrarmaschinen stellen unseren alltäglichen Bedarf sicher. Aber die meisten sind mit luftbefüllten Reifen unterwegs, wodurch sich ein hoher Anteil der Arbeit in der Werkstatt aus dem regelmäßigen Verschleiß der Reifen ergibt.
Durch die Reifenmontage ergeben sich verschiedene Gefährdungen:
- Platzen der Gummireifen.
- Bersten der zusammengesetzten Felgen.
- Hohe Beanspruchung des Muskel- und Slelettsystems durch schwere Räder und Reifen und durch Zwangshaltung bei der Montage der Räder und beim Aufziehen der Reifen.
- Schnellaufende, rotierende Maschinenteile und Materialien und damit die Gefahr des Einzugs
- Im Nutzfahrzeug und im Agrarbereich sind zudem Gefährdungen durch unkontolliert bewegte Teile durch die großen Räder zu beachten.
Regeln für die PKW-Reifenmontage
- Tragen von enganliegender Kleidung
- Bei der Arbeit keine Armbanduhr, Ringe, Ketten oder ähnliche Schmuckstücke tragen
- Gehörschutz und Schutzbrille tragen
- Längere Haare sind durch ein Haarnetz oder sonstige Maßnahmen zu sichern
- Nur Schlagschrauber verwenden, die Luft nicht auf die Felge blasen
- Zur Vermeidung von Staubbildung die Felgen und Reifen nur nass reinigen; wenn möglich Radwaschanlagen nutzen
- Stäube auf den Bremstrommeln mit Absaugglocke in Verbindung mit geeigneten Industriesaugern entfernen. Für asbestfreie Stäube Geräte der Kategorie U und für asbesthaltige Stäube der Kategorie K1 verwenden (Aktuelle GUV Vorschriften beachten)
- Vorgeschädigte Reifen sind unbrauchbar zu machen
- Beim Aufpumpen des Reifens Schutzeinrichtung zum Auffangen wegfliegender Teile aufstellen. Personen aus dem Gefahrenbereich fernhalten
- Höchstzulässigen Montage-Luftdrücke dürfen nicht überschritten werden
- Motorisch angetriebene Radauswuchtmaschinen nur mit Schutzhaube betreiben.
Körperliche Belastungen reduzieren
Weitere Gefährdungen ergeben sich durch die ergonomischen Belastungen. Insbesondere bei der Pkw-Reifenmontage. Zur Konkretisierung der §§ 3 bis 17 des Arbeitsschutzgesetzes hat die Bundesregierung u.a. eine Verordnung über das manuelle Handhaben von Lasten (Lastenhandhabeverordnung) erlassen. Danach hat der Unternehmer unter Zugrundelegung des Anhangs dieser Verordnung auch geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen einzusetzen, um manuelle Handhabung von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bringen, zu vermeiden.
Nach den Leitmerkmalen im Anhang zu dieser Verordnung wird unter Zugrundelegung einer Montage von 10 bis 40 Pkw-Rädern pro Person pro Tag ein Risikobereich erreicht, der ergonomische Gestaltungsmaßnahmen verlangt.
Eine solche Maßnahme könnte z.B. die Verwendung einer Radhebevorrichtung sein.
Bei der Handhabung großer und schwerer Räder oder Reifen besteht die Gefahr, dass sie umkippen und auf Personen stürzen. Zur Eingrenzung dieses Risikos darf der Transport von Rädern und Reifen, deren Gewicht 200 kg oder deren Durchmesser 1,5 m übersteigt, nur mit Einrichtungen bewegt werden, die ein Umkippen sicher verhindern.
Weitere Arbeitsregeln
Während beim Nachfüllen eines am Fahrzeug montierten Rades lediglich auf den Regeldruck befüllt wird, sind besonders bei der Schlauchlos-Reifenmontage höhere Drücke erforderlich, damit sich der Reifen an Felgenhorn und Felgenschulter "setzen" und eine zuverlässige Dichtheit erreichen kann. Folgende Maximaldrücke sollen dabei nicht überschritten werden:
- Lkw 10 bar
- EM-Reifen 6 bar
- Traktor und AS-Reifen 3,5 bar
Das Unfallgeschehen zeigt, dass sich beim erstmaligen Aufpumpen die meisten Unfälle ereignen; verursacht z. B. durch unsachgemäße Montage von Felgenteilen bei geteilten Felgen, korrodierte oder beschädigte Felgen, schadhafte Reifen usw. Deshalb wird in der DGUV Regel 109-008 die Benutzung von Schutzeinrichtungen gefordert, soweit eine Gefahr durch das fortfliegende Rad oder Teilen davon besteht.
Gefahren durch fortfliegende Radteile sind nicht anzunehmen, wenn
- der Reifen sicher befestigt ist,
- der Reifen an ungeteilten Felgen montiert ist und
- der Reifen nicht über den höchstzulässigen Befülldruck befüllt wird.
Die Spanneinrichtungen an Reifenmontiermaschinen sind in der Regel so gestaltet, dass die Felge sowohl kraftschlüssig, wie auch formschlüssig gespannt werden kann. Eine kraftschlüssige Einspannung kann bei einem Platzen des Reifens an der Unterseite ein gefährliches Fortschleudern des Rades durch den plötzlichen Druckaufbau zwischen Rad und Aufspannplatte nicht verhindern. Deshalb dürfen Reifen auf diesen Maschinen nur befüllt werden, wenn sie entweder formschlüssig eingespannt sind oder eine zusätzliche Halteeinrichtung dafür sorgt, dass das Rad nicht fortfliegen kann. Sehr zu empfehlen ist die Verwendung von gesonderten Befülleinrichtungen, die, wenn sie in das Montagesystem integriert und mit einer automatischen Befülleinrichtung versehen sind, neben sicherheitstechnischen auch wirtschaftliche Vorteile durch Zeitersparnis bringen.