Gefährdungen und Maßnahmen - Gebäude
In KFZ-Werkstätten entstehen Gefährdungen durch Wasserfilme, die sich aufgrund der Einfahrt nasser Fahrzeuge auf dem Bodenbelag bilden können. Daher sind hier insbesondere die baulichen Anforderungen an die ebene (DIN 18 202) und rutschhemmende (GUV-R 181) Fußbodengestaltung zu beachten. Zudem sind im täglichen Betrieb die nassen Flächen sofort wieder zu trocknen.
Im Bereich der Fahrzeugtechnik sind insbesondere Türen, Tore und Durchfahrten für Fahrzeuge zu beachten. Wichtiger als das Hineinkommen ist, gerade in Schulgebäuden, dass die Ausgänge das schnelle Verlassen der Räume bei Gefahr ermöglichen.
Bei der Planung der Gebäude sind besondere Anforderungen zu beachten. Die Tore und Türen müssen
- in der notwendigen Anzahl,
- der richtigen Lage,
- der richtigen Größe und
- der richtigen Bauart,
angelegt werden.
Die Zu- und Ausfahrtsbereiche sind freizuhalten!
Bei großen handbetätigten und motorbetriebenen Toren besteht die Gefahr, dass sie sich im Notfall nicht schnell genug öffnen lassen. Um dem entgegenzuwirken werden zusätzliche Türen oder in den Toren sogenannte Schlupftüren eingebaut.
Diese Notausgänge müssen deutlich gekennzeichnet sein, sich jederzeit leicht öffnen lassen und immer freigehalten werden.
Bei motorbetriebenen Toren entstehen Quetschgefahren, da sie häufig per Fernsteuerung auf- und zugefahren werden. Daher müssen hier mehrere sicherheitstechnische Maßnahmen eingehalten werden:
- Kraftbetriebene Faltgliedertore müssen an den Schließkanten mit Kontaktleisten versehen werden, die das Tor beim Auftreffen auf ein Hindernis sofort zum Stillstand bringen.
- Darüber hinaus müssen Schließkanten, die zwischen zwei zusammenhängenden, senkrechten Torflügeln gebildet werden, mit einem elastischen Profil, Bürsten oder ähnlichem gesichert werden.
- Türen und Tore müssen beim Auf- und Zufahren eine Einrichtung zum Verhindern des unkontrollierten Absturzes eingebaut haben.
- Die Laufbahnen von Gegengewichten müssen verkleidet sein.