Gefährdungen und Maßnahmen - Rollenprüfstände
Rollen-Brems- und Rollen-Leistungsprüfstände befinden sich in fast allen KFZ-Werkstätten. Die Gefahren gehen von den rotierenden Rollen aus und von den Öffnungen, die sich zwischen den Rollen befinden, in die Personen hineintreten können. Diese Gefahren bestehen bei den neueren Rollen-Prüfständen bauartbedingt nicht.
Bestehende Rollen-Bremsprüfstände sind unverzüglich nachzurüsten!
Die Gefahr durch schnelllaufende rotierende Teile tritt bei Rollen-Bremsprüfständen auf, die mit geteilten Rollensätzen über Gruben eingebaut sind. Bei Betrieb des Rollen-Bremsprüfstandes ist es manchmal nötig, zum feinfühligen Einstellen der Bremsen entsprechende Arbeiten vorzunehmen. Dabei befinden sich die Beschäftigten in unmittelbarer Nähe der von den Rollensätzen angetriebenen Kardanwelle und sind somit der Gefahr des Einzugs ausgesetzt.
Um diesen Gefährdungen entgegenzuwirken, müssen Rollen-Bremsprüfstände mit Einrichtungen versehen sein, die einen Aufenthalt von Personen im Gefahrbereich der Arbeitsgrube bei laufendem Prüfstand zwangsläufig unmöglich machen.
Von den Herstellern der Rollen-Bremsprüfstände sind solche Einrichtungen entwickelt worden. Befindet sich eine Person im Gefahrbereich, schaltet der Prüfstand ab. Er kann nur durch einen bewussten Steuerbefehl und freiem Gefahrenbereich wieder eingeschaltet werden.
Zudem müssen nachfolgende Kriterien sichergestellt sein:
- Der Gefahrbereich erstreckt sich mindestens von der Mitte des Rollensatzes in Richtung aufsteigender Gelenkwelle 2,50 m und in Gegenrichtung 1,50 m weit in der Arbeitsgrube.
- Bei besonders langen Fahrzeugen, bei Fahrzeugen mit Allradantrieb oder bei beidseitig befahrbaren Rollen-Bremsprüfständen ist der Gefahrenbereich größer und die Schutzeinrichtung entsprechend größer auszulegen.
- Neue Rollen-Bremsprüfstände in Verbindung mit Arbeitsgruben müssen mit dieser Schutzeinrichtung eingebaut werden.