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Versetzung innerhalb Niedersachsens oder im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens zwischen den Bundesländern

Versetzung bedeutet: Sie wechseln auf Dauer an eine andere Schule oder Dienststelle.

Das Versetzungsverfahren betrifft alle Lehrkräfte, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes Niedersachsen an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen beschäftigt sind.

Auch niedersächsische Lehrkräfte, die für den Dienst an Auslandsschulen oder an Schulen in freier Trägerschaft beurlaubt wurden, können am Versetzungsverfahren teilnehmen.

Versetzungen können aus dienstlichen Gründen (z. B der Unterrichtsversorgung, der Aufhebung von Schulen) oder persönlichen Gründen der Lehrkraft erfolgen.

Umzugskosten?

Bei einer Versetzung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort wird Ihnen grundsätzlich die Erstattung der Umzugskosten zugesagt. Eine Zusage ist nicht möglich, wenn Ihre Wohnung weniger als 30 km von der neuen Dienststelle entfernt ist oder im neuen Dienstort liegt. Näheres zur Umzugskostenvergütung finden Sie unter www.nlbv.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27859&article_id=95637&_psmand=111.

Online-Verfahren

Sie haben die Möglichkeit, innerhalb Niedersachsens oder im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens zwischen den Bundesländern eine Versetzung zu beantragen. In beiden Fällen geben Sie Ihre Daten in die Web-Anwendung auf folgender Internetseite ein: www.lv-online.niedersachsen.de

Dort erhalten Sie Informationen zum Antragsverfahren.

Auch auf den Internetseiten des Niedersächsischen Kultusministeriums und auf der Homepage der Kultusministerkonferenz (KMK) finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

Versetzung - Fragen & Antworten

  • Versetzungen werden grundsätzlich nur zu Beginn eines Schuljahres oder eines Schulhalbjahres durchgeführt. Ein Versetzungsantrag muss so rechtzeitig gestellt werden, dass er spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Versetzungstermin bei der zuständigen Stelle vorliegt (Lehrkräfte von allgemein bildenden Schulen: zuständiges Regionales Landesamt für Schule und Bildung; Lehrkräfte von berufsbildenden Schulen: Stammschule).

  • Geben Sie Ihre Daten in die Web-Anwendung auf folgender Internetseite ein: lv-online.niedersachsen.de
  • Reichen Sie zwei Ausfertigungen des ausgedruckte Versetzungsantrags auf dem Dienstweg bei Ihrer Beschäftigungsstelle (Schule) ein. Die Beschäftigungsstellen sind gehalten, Versetzungsanträge mit einer Stellungnahme unverzüglich an das jeweilige Regionale Landesamt für Schule und Bildung weiterzugeben.

  • Versetzungsanträge sind auf dem Dienstweg bei der Schule einzureichen.

Solange Sie innerhalb Deutschlands weiterhin bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn als Lehrkraft arbeiten, muss der Anwärtersonderzuschlag nicht zurück gezahlt werden.

  • Bitte beachten Sie, dass nicht alle Bundesländer zum 01. Februar Lehrkräfte aus anderen Ländern übernehmen. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums bzw. der o.a. Website.

  • Verweisen Sie im Textfeld einfach auf eine Anlage und fügen Sie diese dem abschließenden Ausdruck Ihres Versetzungsantrages bei. Auf diese Weise können Sie auch zusätzliche Nachweise zu Ihrer Antragsbegründung beifügen.