Kindergarten - Schule
Die Grundschule hat die Aufgabe, an die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Kindertageseinrichtungen anzuknüpfen und den in § 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag in pädagogisch angemessener Weise in einem für alle Kinder gemeinsamen Bildungsgang zu erfüllen. Die Zusammenarbeit von Tageseinrichtung für Kinder und Grundschule ist gesetzlicher Auftrag. Im NSchG, § 6 Abs. 1 Satz 4, heißt es hierzu: „Die Grundschule arbeitet mit den Erziehungsberechtigten, dem Kindergarten und den weiterführenden Schulen zusammen“.
Im Grundsatzerlass „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 01.08.2012, Schulverwaltungsblatt (SVBl.) Nr. 8, S. 404, zuletzt geändert durch Runderlass (RdErl.) vom 01.09.2018 (SVBl. Nr. 9, S. 488) wird in der Nr. 3 die Zusammenarbeit mit den Tageseinrichtungen für Kinder im Einzelnen aufgeführt.