Gefährdungen und Maßnahmen
Das Arbeitsschutzgesetz fordert die Ermittlung der Gefährdungen für jeden Arbeitsplatz durch eine systematische Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Ziel ist die lückenlose Ermittlung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen.
Folgende Gefährdungen können in den unterschiedlichen metalltechnischen Arbeitsräumen auftreten:
- mechanische Gefahren
- mit hydraulischer, pneumatischer oder thermischer Energie usw. verbundene Gefahren
- Gefahren durch drehende Werkzeuge (Dreh-, Fräs-, Bohrmachine)
- Gefahren durch elektrische Energie
- Gefahren durch statische Elektrizität
- Gefahren durch extreme Temperaturen
- Brandgefahren
- Explosionsgefahren
- Gefahren durch Lärm und Vibrationen
- Gefahren durch Strahlung
- Gefahren durch Emission von Gasen, Dämpfen, Stäuben usw.
- Gefahren durch fehlerhafte Montage
- Gefahrstoffe
- Sturzgefahren