Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene verbindliche schriftliche Anordnungen des Arbeitgebers, in denen auf die mit dem Umgang mit Gefahrstoffen und Arbeitsmitteln (Geräte, Maschinen, Anlagen, Werkzeuge) verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt hingewiesen wird und die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt sind. Sie enthalten außerdem Anweisungen für das Verhalten im Gefahrenfall, zur Ersten Hilfe und für die sachgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Die Muster-Betriebsanweisungen müssen - vor dem Aushang/Ausdruck - unbedingt an die Verhältnisse der Schule angepasst werden. Dies gilt insbesondere für Ortsangaben und Telefonnummern.
Betriebsanweisungen müssen objekt- und adressatenbezogen sein, d. h. sie regeln ein klar umgrenztes Arbeitsfeld für bestimmte Beschäftigte. Betriebsanweisungen müssen schriftlich in einer für den Adressaten verständlichen Sprache und Form abgefasst sein. Daher müssen Betriebsanweisungen für Schüler z. B. erforderlichenfalls auch in deren Muttersprache abgefasst sein. Diese Forderung beinhaltet auch, dass der Umfang für den Anwender überschaubar bleiben muss, z. B. eine DIN A4-Seite. Hieraus folgt eine Beschränkung auf die wesentlichen Sicherheitsforderungen.
Eine einheitliche Gliederung und äußere Gestaltung aller zu erstellenden Betriebsanweisungen ist anzustreben.
Betriebsanweisungen finden Sie unter dem folgenden Link: Muster-Betriebsanweisungen A-Z
Betriebsanweisungen der Berufsgenossenschaft Holz und Metallfinden Sie unter dem folgenden Link: Betriebsanweisungen
Ausführliche Informationen zu Betriebsanweisungen finden Sie hier.