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Gefährdungen und Maßnahmen bei Ausbauarbeiten

Im Ausbau finden sich verschiedene Berufe, wie z. B. Trockenbauer, Fliesen- oder Estrichleger wieder. Dementsprechend vielfältig sind die Gefährdungen in diesem Bereich.

Bei der Fliesenverlegung entstehen Gefährdungen für das Muskel- und Skelettsystem, so  z. B. durch Zwangshaltungen, wie sie im Bild zu sehen sind.  Zudem entstehen Gefährdungen, z. B. durch die ständige Feuchtigkeit des Mörtels und den hautschädlichen Eigenschaften der Zemente.

Gleiches gilt für Verputzarbeiten. Hier bereiten die ständige Feuchtearbeit und die Bindemittel Probleme. Zusätzlich entstehen weitere Gefährdungen durch Gerüstarbeiten und dem Arbeiten von, z. B. Fassadengerüsten aus. Des Weiteren enstehen nach Spachtelarbeiten Gefährdungen durch den beim Schleifen anfallenden Staub.

Verschiedene Gefährdungen entstehen bei der Verarbeitung von Dämmstoffen. Unter Anderem sind hier beispielhaft der Umgang mit scharfen Werkzeugen und die Entstehung gefährlicher Stäube zu nennen.

Beim Bearbeiten von Gipskartonplatten entstehen Gefährdungen z. B. durch falsches Heben und Tragen oder durch scharfe Werkzeuge, wie die Klinge eines Cutter- Messers.

 

Eines haben die vielfältigen Berufsfelder des Ausbau- Gewerbes gemeinsam: Maschinenarbeit ist immer gefragt!

Maßnahmen für Ausbau- Tätigkeiten

Hautschutz ist für fast alle Tätigkeiten im Ausbau Pflicht. Abhängig von der Art der Tätigkeiten ist ein Hautschutzplan zu erstellen. Die Hautschutzcreme, das Reinigungsmittel und die Pflegecreme sind entsprechend der Tätigkeiten auszuwählen und bereitzustellen.

Weitergehend wird der korrekte Handschuh, abhängig von den durchzuführenden Tätigkeiten, ausgewählt. Beispielhaft sind hier wasserdichte und sstrapazierfähige Schutzhandschuhe dargestellt, die für Arbeiten mit Schwämmen oder Mörteln im rauhen Baustelleneinsatz geeignet sind. Beim Zuschnitt von Trockenbauprofilen oder Gipskartonplatten, kann es z. B. auch sinnvoll sein, Handschuhe mit einer erhöhten Schnittfestigkeit auszuwählen. Bei Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen, wie z. B. einer Kreissäge, ist das Tragen von Handschuhen verboten.

Zur weiteren persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gehört für viele Tätigkeiten im Ausbau der Knieschutz. Zudem sollte jedem Mitarbeiter eine Schutzbrille, Staubschutzmasken und einen entsprechenden Kopfschutz zur Verfügung gestellt werden. Sicherheitsschuhe der Schutzklasse S3 sollten immer getragen werden.

Bei Bodenbelagsarbeiten, wie hier z. B. das Verlegen von Rauhspundbrettern, sind entsprechende Vorkehrungen gegen den Absturz vorzusehen. Das könnte z .B. ein Schutzgerüst unterhalb der zu beplankenden Fläche sein.

Eine Vielzahl der Arbeiten findet von Leitern oder Gerüsten aus statt. Um Gefährdungen bei Leiterarbeiten bzw. Leiteraufstiegen zu vermeiden, sollte immer erst geprüft werden, ob der Einsatz entsprechender Gerüste oder Fahrgerüste sinnvoller bzw. angezeigt ist. Nur Arbeiten im geringen Umfang oder mit geringen Gefährdungen dürfen von Leitern aus getätigt werden!

Aus diesen Vorgaben ergibt sich die Pflicht einer Gefährdungsbeurteilung für die verschiedenen Arbeitsverfahren, wie z. B. das Anbringen von Gipskartonplatten unter Decken und Dachschrägen.

Bei der Verarbeitung von Stahlprofilen für Trockenbauwände und Decken sollten die Profile mit speziellen Werkzeugen zugeschnitten und verbunden werden. Beispielhaft ist auf dem Foto ein Werkzeug zum Verbinden von C- und U- Profilen dargestellt. Auch beim Zuschnitt der Profile empfiehlt es sich spezielle Werkzeuge zu benutzen, um scharfe Grate an den Schnittkanten zu vermeiden.

Auf lange Sicht müssen Muskel- und Skelettschäden durch falsches Heben und Tragen sowie durch Zwangshaltungen vermieden werden. So sollte z. B. ein Fliesenschneider zur besseren Bedienung erhöht aufgestellt werden. Bei der Verarbeitung von Gipskartonplatten sollten Hebe- und Montagehilfen verwendet werden, um Zwangshaltungen, insbesondere unter Last, zu vermeiden.

Auf die Handhabung der verschiedenen Maschinen und Geräte sowie deren unterschiedlichen Einsatzarten, muss jeder Mitarbeiter (Schüler, Azubi) eingewiesen werden. Hierzu sind regelmäßige und dokumentierte Unterweisungen anhand von Betriebsanweisungen durchzuführen.

Zudem ist darauf zu achten, dass die Maschinen und Geräte regelmäßig durch eine Elektrofachkraft und/oder durch eine sachkundige, befähigte Person geprüft werden. (Ortsfeste Maschinen alle 4 Jahre, ortsveränderliche Maschinen jährlich.)

Achtung Staubentwicklung!

Ein großes Problem ist der im Innenausbau anfallende Staub, sei es durch Spachtelarbeiten, Dämmarbeiten oder sogar durch den Eingriff in vorhandene, ältere Wand- und Deckensysteme. Bei vielen Dämm- und Schleifarbeiten ist nicht nur auf eine ausreichende Lüftung der Räume zu achten. Um das Tragen von Atemschutz kommt man in der Regel nicht herum. Vor Beginn dieser Arbeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Des Weiteren ist das Sauberhalten der Baustelle, nicht nur nach Beendigung der Arbeiten einzuhalten. Auf das Fegen der Räume ist dabei zu verzichten. Ein Industriesauger gehört zur Baustellenausrüstung!

Um die vielfältigen Arbeitsverfahren näher beurteilen zu können, stellen die Berufsgenossenschaften verschiedene Info- Materialien zur Verfügung. Die „Bausteine” stellen die Richtlinie der BG BAU dar. Im Weiteren Inhalt der Webseite der BG BAU befindet sich der Zugang zur „Bausteine- APP”