Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung

Mit dem Chancenbudget sollen die Verantwortlichen vor Ort befähigt werden, bedarfsgerecht Mittel so einzusetzen, wie sie vor Ort benötigt werden, um die Programmziele zu erfüllen. Damit soll laut der Bund-Länder-Vereinbarung die „Schulautonomie“ deutlich gestärkt werden. Für diese Säule wurde ein „Orientierungspapier zur Verwendung der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen“ als Anlage zu der Bund-Länder-Vereinbarung erstellt. Das Portfolio an förderfähigen Maßnahmen ist vielfältig, entsprechend der Bandbreite der Ziele des Startchancen-Programms. Mindestens zwei Drittel des Chancenbudgets einer Startchancen-Schule sollen für die Umsetzung von im Orientierungspapier empfohlenen Maßnahmen genutzt werden. Ein Drittel steht den Schulen für Maßnahmen zur freien Verfügung, die nicht im Orientierungspapier aufgeführt sind. Alle Maßnahmen sollen auf die Programmziele einzahlen und mit Zielvereinbarungen hinterlegt werden.

Informationen über bewährte Projekte und Programme, die über das Chancenbudget finanziert werden können, finden Sie unter „Angebote für Startchancen-Schulen“. Sie stellen eine Auswahl dar, die Schulen können selbstverständlich auch auf andere Anbieter und Kooperationspartner zurückgreifen. Die Entscheidung darüber, was über das Chancenbudget finanziert werden soll, trifft die Schule in eigener Verantwortung auf der Grundlage ihrer Zielvereinbarungen. 

Jeder Startchancen-Schule wird jährlich ein fester Sockelbetrag zugewiesen. Dieser Betrag bleibt über die komplette Programmlaufzeit jedes Jahr gleich und ermöglicht damit eine verlässliche Planung für die Verausgabung dieser Mittel. Hinzu kommt ebenfalls jährlich eine flexible Zuweisung, die sich an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler orientiert. Dieser Betrag wird in jedem Jahr neu berechnet und variiert je nachdem, wie hoch der benötigte Vorwegabzug für landesweite Maßnahmen, die den Startchancen-Schulen zugutekommen, ist. Hierzu können z. B. die Finanzierung von Fortbildungen, die Ausweitung der Beratungs- und Unterstützungsangebote oder die Bereitstellung bestimmter Programme für die Schul- und Unterrichtsentwicklung gehören.

Die Zuweisung der Chancenbudgets sowie die Planung, Genehmigung und Abrechnung von Maßnahmen erfolgt mittels der Software NEO Niedersachsen. Die Zuweisung der Chancenbudgets an die berufsbildenden sowie die allgemeinbildenden Schulen ist erfolgt, sodass die Schulen jetzt die Möglichkeit haben, Maßnahmen über NEO Niedersachsen zu planen und umzusetzen. Sämtliche Mittel der Säule II sind während der Programmlaufzeit vollständig ins nächste Haushaltsjahr übertragbar. NEO Niedersachsen wird derzeit in mehreren Modulen programmiert. Mit jedem freigeschalteten Modul werden weitere Funktionen zur Verfügung stehen. Eine Handreichung mit allen notwendigen Hinweisen finden Sie unter „weitere Informationen“.