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Säule I: Investitionen für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung

Durch das Investitionsprogramm der Säule I werden Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur gefördert, die zu einer förderlichen Lernumgebung an den Startchancen-Schulen und einer hochwertigen Ausstattung beitragen. Die Maßnahmen sollen durch eine hohe Anregungsqualität unmittelbar oder mittelbar zu einer Motivations- und Kompetenzsteigerung der Schülerinnen und Schüler beitragen. Durch die Investitionen sollen gemäß der Verwaltungsvereinbarung „innovative, vielseitig nutzbare Lernumgebungen“ geschaffen, die räumlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der pädagogischen Fach- und Lehrkräfte sowie die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams verbessert und die Vernetzung der Schulen in den Sozialraum gefördert werden.

Alle Investitionen sollen der „Zielsetzung des Startchancen-Programms“ dienen. Beispielhaft können dazu gehören:

  • Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, -anlagen und -gelände einschließlich der damit einhergehenden Beschaffung, dem Aufbau sowie der Inbetriebnahme von Einrichtung, Ausstattung und Gestaltungselementen (z. B. Kreativ- und Lernlabore, altersgerechte Zonierung)
  • Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung (z. B. flexibles Mobiliar, Bewegungsräume)

Für die Umsetzung der Säule I wird im Frühjahr 2025 eine Förderrichtlinie veröffentlicht. Die Richtlinie sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen finden Sie dann hier auf dieser Seite.