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Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreise entscheiden

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.

Freie Fahrt auf dem Schulweg?

Durch die besonderen Wetterverhältnisse in diesem Jahr muss auch weiterhin mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).

So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:

  • Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
  • Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – ►https://www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall/ (oder von der Startseite, Klick auf „Schulausfall“)
  • Andere Benachrichtigungssysteme der Schulträger. Weitere Informationen finden Sie weiter unten
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.

Landkreise und Gemeinden informieren

www.ammerland.de

Internetseite, BIWAPP

www.landkreis-aurich.de

Internetseite, Twitter, KATWARN

www.diepholz.de

Internetseite, BIWAPP

www.emsland.de

Internetseite, Landkreis Emsland-App, SMS-Service

www.friesland.de

Internetseite, E-Mail

www.grafschaft-bentheim.de

SMS- und Email-Newsletter

www.landkreis-goslar.de

E-Mail Benachrichtigung

www.hameln-pyrmont.de

Internetseite, Facebook und Instagram

www.landkreis-harburg.de

Vorschaltseite auf der Homepage, Schulausfall-App

www.heidekreis.de

Internetseite, BIWAPP

www.landkreis-holzminden.de

SMS-Benachrichtigung, Internetseite, BIWAPP

 

www.landkreis-leer.de

Internetseite, Soziale Netzwerke, Pressemitteilungen sowie KATWARN

www.landkreis-lueneburg.de/schulausfall

BIWAPP und per E-Mail an die Schulen

www.lk-nienburg.de

Internetseite, BIWAPP

www.landkreis-northeim.de

Internetseite, BIWAPP, Rufnummer, Facebook, Twitter und Instagram

www.oldenburg-kreis.de

Internetseite, BIWAPP, Rufnummer

www.lkos.de

KATWARN, SMS-Service

www.landkreis-osterholz.de

Twitter, Servicerufnummer, Startseite Internet

www.landkreis-peine.de

E-Mail-Service

www.schaumburg.de

SMS-Benachrichtigung, E-Mail Benachrichtigung, Internetseite

www.landkreis-stade.de

Internetseite, Twitter, Schulausfall-App

www.landkreis-uelzen.de

Internetseite

www.landkreis-vechta.de

Telefonischer Service bei Schulausfall, Vechta-Schul-App

www.landkreis-wittmund.de

Internetseite, KATWARN, SMS-Service

www.oldenburg.de

KATWARN, Internetseite, Facebook, Instagram

www.wilhelmshaven.de

Internetseite, Facebook

www.wolfsburg.de

Internetseite, Twitter

Einige Landkreise in Niedersachsen bieten besondere Benachrichtigungsdienste an. Sollten Sie Kenntnis von weiteren Diensten haben, so informieren Sie uns bitte ([email protected]).