Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler
Unser Grundgesetz erklärt in Artikel 6 Absatz 2:
Eltern kümmern sich um ihre Kinder.
Unser Grundgesetz erklärt in Artikel 7 Absatz 2:
Der Staat kümmert sich um die Schulen.
Die Kinder lernen zu Hause und in der Schule.
Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) erklärt:
- So arbeiten Eltern und Staat zusammen.
- So werden Eltern und Staat Partner für die Bildung.
Hier finden Sie Broschüren und Hilfen zum Thema Schule.
Die Broschüren wollen Sie informieren.