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Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler

Unser Grundgesetz erklärt in Artikel 6 Absatz 2:

Eltern kümmern sich um ihre Kinder.

Unser Grundgesetz erklärt in Artikel 7 Absatz 2:

Der Staat kümmert sich um die Schulen.

Die Kinder lernen zu Hause und in der Schule.

Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) erklärt:

  • So arbeiten Eltern und Staat zusammen.
  • So werden Eltern und Staat Partner für die Bildung.

Hier finden Sie Broschüren und Hilfen zum Thema Schule.

Die Broschüren wollen Sie informieren.

Unsere Seiten über Schulen in Leichter Sprache