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Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler

Unser Grundgesetz erklärt in Artikel 6 Absatz 2:

Eltern kümmern sich um ihre Kinder.

Unser Grundgesetz erklärt in Artikel 7 Absatz 2:

Der Staat kümmert sich um die Schulen.

Die Kinder lernen zu Hause und in der Schule.

Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) erklärt:

  • So arbeiten Eltern und Staat zusammen.
  • So werden Eltern und Staat Partner für die Bildung.

Hier finden Sie Broschüren und Hilfen zum Thema Schule.

Die Broschüren wollen Sie informieren.

Unsere Seiten über die Arbeit an Schulen in Leichter Sprache