Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben für das allgemein bildende Schulwesen
Die Ziele für den Unterricht in den einzelnen Fächern der verschiedenen Schulformen sind in den Lehrplänen des Niedersächsischen Kultusministeriums bestimmt. Für berufsbildende Schulen werden diese als Rahmenrichtlinien und für allgemeinbildende Schulen als Kerncurricula veröffentlicht.
Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden an den allgemeinbilden Schulen nach dem jeweils entsprechenden Curriculum (z.B. Lernen, geistige Entwicklung) differenziert unterrichtet.