Ausbildungen in Vollzeit
Hier erfährst du, welche Ausbildungen in Vollzeit es in Niedersachsen gibt, wo diese stattfinden und welchen Abschluss du durch die Ausbildungen erwirbst.
Welche Ausbildungen in Vollzeit gibt es für mich?
Die niedersächsische Ausbildung bereitet in zwei aufeinander aufbauenden Bildungsgängen auf die verantwortungsvolle Aufgabe als Pädagogische Fachkraft vor:
- Ausbildung in Vollzeit zur Sozialpädagogischen Assistentin oder zum Sozialpädagogischen Assistenten an der Berufsfachschule
- Ausbildung in Vollzeit zur Erzieherin oder zum Erzieher an der Fachschule Sozialpädagogik
Was bietet mir die Ausbildung in Vollzeit zur Sozialpädagogischen Assistentin oder zum Sozialpädagogischen Assistenten?
In der Ausbildung Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent werden Schülerinnen und Schüler mit mindestens Realschulabschluss zu pädagogischen Assistenzkräften ausgebildet.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und findet an zwei Institutionen (Schule/Einrichtung) statt.
Alle Fakten zur Ausbildung im Überblick:
- Erforderlicher Schulabschluss: mindestens Realschulabschluss
- 2 Jahre Ausbildung an der Berufsfachschule und in Einrichtungen mit Kindern im Alter zwischen 0 und 10 Jahren, wie Krippe, Kindertagesstätte, Hort oder Grundschule
- Ausbildungsabschluss: Erwerb des erweiterten Sekundarabschlusses I
- Beruf: Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent
Wo findet die Ausbildung Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent statt?
Die Ausbildung Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent findet an zwei Institutionen statt. Im theoretischen Ausbildungsteil besuchst du zusammen mit anderen Schülerinnen und Schülern eine berufsbildendende Schule. Den praktischen Teil absolvierst du direkt in einer der folgenden Einrichtungen wie z. B. Krippe, Kindertagesstätten, Hort oder Grundschule. Gemeinsam mit Erzieherinnen und Erziehern betreust du dort Kinder im Alter zwischen 0 und 10 Jahren, je nach Einrichtung.
Wo kann ich nach der Ausbildung Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent arbeiten?
Sozialpädagogische Assistentinnen und Sozialpädagogische Assistenten arbeiten eng mit Erzieherinnen und Erziehern zusammen und unterstützen diese bei ihrer Arbeit. Du kannst nach deiner Ausbildung also in Einrichtungen wie Krippe, Kindertagesstätten, Hort oder Grundschule in Gruppen mit Erzieherinnen und Erziehern zusammenarbeiten. Außerdem erwirbst du den erweiterten Sekundarabschluss I, der dich zum Besuch der Einführungsphase der Sekundarstufe II, zum Beispiel der gymnasialen Oberstufe oder aber auch zu einer Weiterbildung oder anderen Berufsausbildungen berechtigt.
Nach der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten kannst du auch die Fachschule Sozialpädagogik besuchen und dich dort zur Erzieherin oder zum Erzieher ausbilden lassen. Du erwirbst dadurch die Fachhochschulreife und kannst als Staatlich anerkannte Erzieherin oder Staatlich anerkannter Erzieher nach dem Berufsabschluss selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten. Das bedeutet, du kannst Gruppen oder später sogar die gesamte Einrichtung leiten.
Wo und wie kann ich mich für die Ausbildung Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent bewerben?
Hier findest du eine Übersicht der Ausbildungsschulen
Mögliche Ausbildungsstellen für die praktische Ausbildung sind über die jeweilige Stadt oder Gemeinde zu finden Hier findest du die Städte und Gemeinden
Was bietet mir die Ausbildung in Vollzeit zur Erzieherin oder zum Erzieher an der Fachschule Sozialpädagogik im Überblick?
In der Fachschule Sozialpädagogik werden Schülerinnen und Schüler zu Erzieherinnen und Erziehern ausgebildet.
Vorher muss die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten abgeschlossen sein und somit der erweiterte Sekundarabschluss I vorliegen.
Alle Fakten zur Ausbildung im Überblick:
- Erforderlicher Abschluss: abgeschlossene Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten, erweiterter Sekundarabschluss I
- 2 Jahre Ausbildung an der Fachschule Sozialpädagogik und in Einrichtungen wie Tageseinrichtungen für Kinder, Wohngruppen und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
- Ausbildungsabschluss: Erwerb der Fachhochschulreife
- Beruf: Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher
Wo findet die Ausbildung in Vollzeit zur Erzieherin oder zum Erzieher an der Fachschule Sozialpädagogik statt?
Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher findet an zwei Institutionen statt. Im theoretischen Ausbildungsteil besuchst du zusammen mit anderen Schülerinnen und Schülern eine berufsbildende Schule im Ausbildungsgang Fachschule Sozialpädagogik. Den praktischen Teil absolvierst du direkt in einer der folgenden Einrichtungen, wie z. B. Tageseinrichtungen für Kinder, Wohngruppen und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Wo kann ich nach der Ausbildung an der Fachschule Sozialpädagogik arbeiten?
Nach deiner Ausbildung an der Fachschule Sozialpädagogik bist du Staatlich anerkannte Erzieherin oder Staatlich anerkannter Erzieher und darfst selbstständig und eigenverantwortlich in Einrichtungen arbeiten. Außerdem kannst du Gruppen und später sogar die gesamte Einrichtung leiten.
Zusätzlich erwirbst du durch die Ausbildung die Fachhochschulreife, die dich zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen und zur Aufnahme eines Bachelorstudiengangs an einigen Universitäten berechtigt. Die Fachhochschulreife ist ein höherer Bildungsabschluss der Sekundarstufe II.
Wo und wie kann ich mich für die Ausbildung Erzieher/Erzieherin an der Fachschule Sozialpädagogik bewerben?
Hier findest du eine Übersicht der Ausbildungsschulen
Mögliche Ausbildungsstellen für die praktische Ausbildung sind über die jeweilige Stadt oder Gemeinde zu finden Hier findest du die Städte und Gemeinden
Weitere Informationen
Rechtliche Hintergrundinformationen des Niedersächsischen Kultusministeriums
Datenbank der Ordnungsmittel und Materialien für den Unterricht in berufsbildenden Schulen
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RRL Sozialpädagogische AssistentInnen pdf | 0,49 MB
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RRL Fachschule Sozialpädagogik pdf | 0,49 MB