Anerkennung von Bildungsabschlüssen oder Bundesfreiwilligendienst / Freiwilliges Soziales Jahr
Hier erfährst du alles rund um die Themen Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen, Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).
Welche Ausbildungen und Praxiszeiten kann ich mir anerkennen lassen, wenn ich eine Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher machen möchte?
Du kannst verschiedene Berufsabschlüsse, die du im Ausland erworben hast, anerkennen lassen. Dies muss jedoch zuerst geprüft werden. Ein Anerkennungssverfahren für deine ausländischen Zeugnisse ist nicht erforderlich. Du kannst dich mit deinen ausländischen Zeugnissen direkt an die Schule wenden, bei der du dich bewerben möchtest. Die Schule benötigt zusätzlich eine deutsche Übersetzung deines ausländischen Zeugnisses.
Außerdem kannst du dir Praxiszeiten aus deinem Freiwilligen Sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst in Teilen für die Ausbildung anrechnen lassen. Hierzu wende dich bitte an die Schule, an der du dich bewirbst.
Ich habe eine Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher im Ausland gemacht und möchte mir diese anerkennen lassen. Was muss ich dafür tun?
Du kannst dir von einem Berufsabschluss, den du im Ausland erworben hast, Teile der Ausbildung oder auch die komplette Ausbildung anerkennen lassen. Dies muss jedoch zuerst vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg geprüft werden. Dazu benötigst du alle Unterlagen, die über die Abschlüsse im anderen Land vorliegen. Die Unterlagen musst du einreichen und erhältst nach Abschluss einer genauen Prüfung eine Entscheidung, welche Inhalte anerkannt werden und welche Inhalte du in deiner Ausbildung in Niedersachsen noch nachholen musst.
Hier erfährst du, wie und wo du den Antrag stellen kannst:
Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen
Ich habe Bundesfreiwilligendienst oder mein Freiwilliges Soziales Jahr gemacht und möchte mir diese Praxiszeiten anerkennen lassen. Was muss ich dafür tun?
Du kannst dir Praxiszeiten, die du während des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes gemacht hast, in Teilen für deine Ausbildung anrechnen lassen.
Wichtig dabei ist, dass die Praxiszeiten in Einrichtungen abgeleistet wurden, in denen Sozialpädagogische Assistentinnen und Sozialpädagogische Assistenten sowie Erzieherinnen und Erzieher arbeiten. Eine Anrechnung von Zeiten in beispielsweise Alten- und Pflegeheimen ist nicht möglich.
Was von deinen Praxiszeiten anerkannt werden kann, wird im Einzelfall geprüft und entsprechend angerechnet. Dafür ist deine berufsbildende Schule verantwortlich, die du bei deiner Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/zum Sozialpädagogischen Assistenten oder Erzieherin/Erzieher besuchen wirst.