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Schulpsychologische Beratung

Schulpsychologische Beratung ist nach § 120 des Niedersächsischen Schulgesetzes Aufgabe der Schulbehörden. Sie ist als Pflichtleistung des Landes und als Dienstleistung für alle an Schule Beteiligten definiert.

Für Eltern, Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit zu allen Fragen bezüglich der Schule direkt mit der Schulpsychologie Kontakt aufzunehmen. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden sich im notwendigen Umfang im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten der Fragestellungen annehmen. Die nachstehende Liste gibt einen allgemeinen Überblick über die Angebote der Schulpsychologie.

Angebote

  • Psychologische Diagnostik zu Lern- und Leistungsfragen und zum sozialen Verhalten
  • Unterrichtshospitation zur Analyse des Schülerverhaltens
  • Veränderungsplanung und Unterstützung bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Interventionsmaßnahmen
  • Fachpsychologische Beratung zu schulischen Themen ( z.B. HA…)
  • Beratung und Unterstützung bei Konflikten zwischen Eltern und Lehrkräften sowie bei Konflikten auf der Schülerebene
  • Schullaufbahnberatung
  • Vermittlung außerschulischer Hilfen

Grundlagen und Arbeitsprinzipien

Bei der Ausgestaltung der Schulpsychologischen Beratung gelten die folgenden Grundlagen und Arbeitsprinzipien:

  • Freier Zugang
  • Freiwilligkeit der Inanspruchnahme
  • Kostenfreiheit
  • Schweigepflicht nach § 203 StGB