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Nutzung digitaler Endgeräte in Prüfungen

Im Erlass Nutzung eingeführter digitaler Endgeräte in Prüfungssituationen wird die Nutzung digitaler Endgeräte als Hilfsmittel in Prüfungen beschrieben.

Ziel des Erlasses ist es, Unsicherheiten bzgl. des Einsatzes digitaler Endgeräte in Prüfungssituationen zu beseitigen und damit die Verwendung entsprechender Geräte grundsätzlich in allen Prüfungssituationen zu ermöglichen. Gleichzeitig wird durch den Erlass an keiner Stelle der Einsatz digitaler Endgeräte vorgeschrieben.

Vor dem Einsatz in Prüfungen mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellungen müssen digitale Endgeräte einem Belastungstest unterzogen werden. Im Belastungstest wird festgestellt, ob die im Erlass beschriebenen Vorgaben erfüllt sind. Der Belastungstest soll bereits im Rahmen der Einführung der digitalen Endgeräte in der Schule initiiert werden.

Einzelne Hilfsmittel (z. B. Taschenrechner, elektronisches Wörterbuch) sind unabhängig hiervon zu betrachten. Sie finden die Informationen bei den jeweiligen Hinweisen zu den Prüfungen.

Liste der getesteten IT-Systeme

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass weitergehende Prüfungen bzw. Testungen, über die im RdErl. "Nutzung eingeführter digitaler Endgeräte in Prüfungssituationen" hinausgehenden Aspekte, nicht erfolgen.

Insbesondere wird im Rahmen dieser Testungen nicht vollumfänglich geprüft, ob die von den jeweiligen Schulen zu ihrer Steuerung verwendeten Lösungen den Anforderungen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben (z. B. DSGVO, BDSG, NDSG) genügen. Dies ist im Einzelfall im Rahmen der Einführung der Geräte von den jeweiligen Schulen in eigener Verantwortung zu prüfen.

Belastungstests, die bereits vor dem 19.11.2020 durchgeführt wurden, müssen bezüglich einzelner Aspekte ergänzt werden, um ihre Gültigkeit zu behalten. Hier werden nur IT-Systeme aufgeführt, deren Belastungstest auf Grundlage der aktuellen Checkliste erfolgt ist bzw. vervollständigt wurde.

Erlass

Nutzung eingeführter digitaler Endgeräte in Prüfungssituationen