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Dienstvereinbarung für den Einsatz des sonderpädagogischen Personals an allgemeinbildenden Schulen

Die Dienstvereinbarung regelt den Einsatz des sonderpädagogischen Personals in den allgemeinbildenden Schulen.

Sie trifft Regelungen zur Anerkennung der besonderen Beratungstätigkeit von Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik an allgemeinbildenden Schulen sowie Regelungen zum Vorgehen bei Tätigkeiten an verschiedenen Einsatzorten.