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Links/Quellen

Informationen über Gefahrstoffe und Betriebsanweisungen gemäß §14 der Gefahrstoffverordnung finden Sie online im Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU - GISBAU.

 

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe führen die Umsetzung der GefStoffV

  • TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen
  • TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
  • TRBA/TRGS 406 Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege
  • TRGS 505 Blei und bleihaltige Gefahrstoffe
  • TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
  • TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
  • TRGS 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle
  • TRGS 602 Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen - Zinkchromate und Strontiumchromat als Pigmente für Korrosionsschutz - Beschichtungsstoffe
  • TRGS 608 Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für Hydrazin in Wasser- und Dampfsystemen
  • TRGS 610 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich