Links/Quellen
Informationen über Gefahrstoffe und Betriebsanweisungen gemäß §14 der Gefahrstoffverordnung finden Sie online im Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU - GISBAU.
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe führen die Umsetzung der GefStoffV
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen
- TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
- TRBA/TRGS 406 Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege
- TRGS 505 Blei und bleihaltige Gefahrstoffe
- TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
- TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- TRGS 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle
- TRGS 602 Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen - Zinkchromate und Strontiumchromat als Pigmente für Korrosionsschutz - Beschichtungsstoffe
- TRGS 608 Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für Hydrazin in Wasser- und Dampfsystemen
- TRGS 610 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich