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Qualifizierung für Strahlenschutzbeauftragte

Fachkunde im Strahlenschutz (Neuerwerb)

In jeder Schule, in der im Unterricht mit radioaktiven Stoffen oder mit Schulröntgeneinrichtungen umgegangen wird, ist mindestens eine fachkundige Strahlenschutzbeauftragte oder ein fachkundiger Strahlenschutzbeauftragter zu bestellen.

Zum Neuerwerb der Fachkunde im Strahlenschutz ist eine zweieinhalbtägige Fortbildung vorgesehen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dabei über die physikalischen und rechtlichen Grundlagen des Strahlenschutzes informiert und für die Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten an Schulen qualifiziert.

Die Veranstaltung schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle (multiple choice) ab. Die regelmäßige Teilnahme und der erfolgreiche Abschluss werden durch eine Bescheinigung bestätigt.

Das Online-Veranstaltungsangebot gilt vorbehaltlich der Genehmigung des NMU zur „Durchführung der Strahlenschutzverordnung; Anerkennung von Kursen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz“ für Online-Veranstaltungen.

Die gesamten Veranstaltungskosten werden für Lehrkräfte an öffentlichen niedersächsischen Schulen vom Niedersächsischen Kultusministerium übernommen.

Adressaten:
Lehrkräfte im niedersächsischen Schuldienst, die an ihren Schulen als Strahlenschutzbeauftragte eingesetzt werden sollen und auch nach altem Recht noch nie die Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben. Voraussetzung für die Erteilung der Fachkundebescheinigung ist neben dem erfolgreichen Besuch dieser Veranstaltung ein abgeschlossenes Studium der Physik oder Chemie (Lehramt oder Diplom) oder ein sonstiger Ausbildungsgang mit dem Nachweis, dass darin die physikalischen Grundlagen der Kernphysik behandelt worden sind.

 

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz

In dieser Fortbildung werden die aktuellen Rechtsgrundlagen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie für den Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen vermittelt und „aufgefrischt“.

Der Kurs schließt mit einem 45-minütigen schriftlichen Test ab. Bei Bestehen des Tests wird ein Nachweis über die erfolgreiche Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz ausgestellt, der für die Bestellung als Strahlenschutzbeauftragte/r erforderlich ist.

Adressaten:
Die Veranstaltung wendet sich an Lehrkräfte aller Schulformen, die als Strahlenschutzbeauftragte bestellt sind bzw. bestellt werden sollen und deren Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz nicht älter als fünf Jahre ist.
Die Teilnehmenden müssen an einer niedersächsischen öffentlichen Schule tätig sein. Interessierte nichtöffentlicher Schulen können ggf. gegen Zahlung der Kosten teilnehmen, wenden Sie sich für die Einzelfallprüfung an die Veranstaltungsleitung, welche in den Ausschreibungen benannt ist.

Die Veranstaltungen sind kostenfrei für Lehrkräfte im niedersächsischen Schuldienst.
 

Aktuelles Fortbildungsangebot

Das aktuelle Angebot an Fortbildungen finden Sie im Niedersächsischen LernCenter (NLC).

Veranstaltungen in Niedersachsen zu Strahlenschutz

Titel
Veranstalter
Ort
Beginn

Qualifizierung von Lehrkräften, die an ihren Schulen als Strahlenschutzbeauftragte eingesetzt werden sollen.

Dauer: -75 min

Nähere Informationen erhalten Sie auch von der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit bei dem jeweiligen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung.