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Qualifizierung für Beauftragte für Erste Hilfe

Die Schulleitungen können gem. § 13 (2) Arbeitsschutzgesetz "Beauftragte für Erste Hilfe" benennen (vg. RdErl. des MK "Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung" vom 28.07.2008.

Damit diese Aufgaben verantwortlich wahrgenommen werden können, ist eine Qualifikation sinnvoll. Ab dem 4. Quartal 2010 werden über die regionale Fortbildung hierfür Qualifikationskurse unter dem Titel "Qualifizierung für Beauftragte für Erste Hilfe" angeboten.

Aktuelles Kursangebot

Die Kurse werden im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung durchgeführt.
Die Kosten trägt das Nds. Kultusministerium.

Das aktuelle Angebot an Fortbildungen finden Sie im Niedersächsischen LernCenter (NLC).

Nähere Informationen erhalten Sie auch von der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der jeweiligen Abteilung der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.

In der zweitägigen Veranstaltung sind folgende Inhalte vorgesehen:

  • Aufgaben und Bestellung (u.a. Rolle des Beauftragten)
  • Rechtliche Grundlagen (Haftungsrecht, Aufsichtspflicht, Medikamente...)
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Erste Hilfe Material
  • Erste Hilfe Ausbildung (Tipps & Tricks zur Organisation)
  • Schulsanitätsdienst
  • allgemeine Klärung von aktuellen Rechtsfragen
  • u.a.

Es handelt sich nicht um einen Erste-Hilfe-Kurs.

Eine Anmeldung ist nur für beide Tage möglich.