Berlin - Arbeitsschutz ist Chefsache, denn das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bewährte Hilfestellung gibt der „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung", den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) seit fast 20 Jahren herausgibt. Er stellt Fachleuten das nötige Rüstzeug zur Verfügung, um die Gefährdungsbeurteilung sicher durchzuführen. Jetzt gibt es die…
Lesen Sie mehr