Programme - Berufsbildende Schulen
Für die nachfolgenden ergänzenden Programme können Schulen weitere Mittel bei den RLSB beantragen, die bis spätestens zum 31.12.2022 zur Verfügung stehen. Sie können jedoch nur nach vorheriger Freigabe durch das RLSB in Anspruch genommen werden. Die Freigabe der Mittel erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs des Onlineformulars beim RLSB. Das Onlineformular 3 zur Beantragung von Mitteln finden Sie unter:
https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eprobbs
Bei Nr. 2.3 „Einsatz von Freiwilligendienstleistenden in Kooperation mit außerschulischen Partner“ stehen die Haushaltsmittel für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 zur Verfügung. Ein Einsatz von Freiwilligen ist nach dem 31.12.2022 nur möglich, wenn von den antragsberechtigten Schulen nach Freigabe durch die RLSB die Rechtsverpflichtungen bereits im Jahr 2022 eingegangen wurden. Die Verausgabung der Mittel muss bis spätestens zum 31.07.2023 erfolgen.
Für die Auszahlung der Mittel ist zunächst auf den einzureichenden Rechnungsbelegen sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen. Danach werden diese mit dem Onlineformular 4 unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabrech hochgeladen. Die eingereichten Rechnungen werden vom RLSB ausgezahlt.
Die Mittel für ergänzende Programme können die Schulen erst nach Veröffentlichung beantragen.
Im vergangenen, von der Corona-Pandemie geprägten Schuljahr konnten insbesondere Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf im Online-Unterricht sprachlich nicht genügend gefördert werden.
Die Mittel können verwendet werden für die Beauftragung Dritter zur Kompensation der mangelnden Sprachpraxis und der daraus folgenden negativen Auswirkungen auf den Spracherwerb.
Zielsetzungen, die verfolgt werden, sind:
- die Entwicklung individueller auf den Schüler / die Schülerin abgestimmter Maßnahmen,
- eine Ausweitung der Sprachförderstunden bzw. Durchführung von Sprachkursen und
- eine Bereitstellung von Fachpersonal (Anmerkung: Das erfolgt durch die Beauftragung Dritter).
Als mögliche Umsetzungsformen bieten sich Sprachkurse ergänzend zum Unterricht sowie in Blockform in der unterrichtsfreien Zeit an.
Die Grundlagen für Planung und Umsetzung:
- Ein Kursangebot kann über zwei Wochen (à 30 Stunden) für eine Lerngruppe von 12 Schülerinnen und Schülern erfolgen. D. h. unterrichtsbegleitend kann bspw. ein Stundenkontingent von insgesamt 60 Stunden zur Verfügung gestellt werden, die sinnvoll auf das Schuljahr aufzuteilen sind (bspw. 4 Wochenstunden über 15 Unterrichtswochen). Das Angebot kann auf mehrere Lerngruppen erweitert werden.
Die Beantragung erfolgt bis 31.10.2021 mittels Onlineformular 3 unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eprobbs.
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Eine Freigabe durch das Referat 44 im MK ist notwendig. Für die Auszahlung der Mittel ist zunächst auf den einzureichenden Rechnungsbelegen sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen. Danach werden diese mit dem Onlineformular 4 unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabrech hochgeladen. Die eingereichten Rechnungen werden vom RLSB ausgezahlt.
Wettbewerb „Eine Stunde für… – Auszubildende informieren über ihre Ausbildung“
Durch das Niedersächsische Kultusministerium wird im Schuljahr 2022/23 erneut ein Wettbewerb für die besten Ideen im Rahmen des Projektes „Eine Stunde für… - Auszubildende informieren über ihre Ausbildung“ ausgelobt (s. Plakat „Eine Stunde für…“ im Downloadbereich). Es werden jeweils bis zu fünf Projekte mit einem Preisgeld von bis zu 1.500 € prämiert und öffentlichkeitswirksam vorgestellt.
Haben Sie im Schuljahr 2022/23 an Ihrer Schule ein Projekt durchgeführt, bei dem Ihre Schülerinnen und Schüler selbst für ihren gewählten Ausbildungsberuf geworben bzw. andere junge Menschen darüber informiert haben? Dann reichen Sie uns die Ergebnisse Ihres Projektes bis zum 30.04.2023 ein und bewerben sich entsprechend dem Bewerbungsbogen, den Sie im Downloadbereich finden. Die Nominierung der fünf Gewinnerprojekte wird am 17.05.2023 bekanntgegeben. Die feierliche Auszeichnung der fünf nominierten Projekte durch die Kultusministerin Hamburg findet am 08.06.2023 in Hannover statt.
Hintergrundinformationen zum Programm „Eine Stunde für…“
Im Rahmen des Projektes „Eine Stunde für…“ konnten Berufsschulklassen oder Bildungsgänge der berufsqualifizierenden Berufsfachschulen öffentlicher berufsbildender Schulen in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 eine finanzielle Unterstützung erhalten, um über ihren Beruf zu informieren oder die internationale Mobilität im Rahmen der Ausbildung zu erhöhen. Für die Berufsfachschulklassen, die eine Anerkennung als erstes Ausbildungsjahr erhalten, galt das Angebot ebenfalls. Nähere Informationen zum Projekt entnehmen Sie dem Erlass „Eine Stunde für…“ vom November 2021 im Downloadbereich. Die Fördermittel für die Projekte konnten bis zum 31.12.2022 beantragt werden.
- Für öffentliche Schulen mit bis zu 300 Schülerinnen und Schülern besteht die Möglichkeit in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 Freiwilligendienstleistende einzusetzen. Dafür stehen Mittel im Umfang von 1 Millionen Euro zur Verfügung.
- Der Einsatz der Freiwilligen kann bis zu einer Dauer von 12 Monaten erfolgen und muss bis spätestens zum 31.07.2023 beendet sein. Die Freiwilligen dürfen höchstens für 19,9 Stunden in den Schulen beschäftigt werden. Für den Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit außerschulischen Partnern ist die vorherige Freigabe durch das zuständige RLSB notwendig.
- Ein Einsatz von Freiwilligen ist nach dem 31.12.2022 nur möglich, wenn von den antragsberechtigen Schulen nach Freigabe durch die RLSB die Kooperationsvereinbarung bereits im Jahr 2022 eingegangen wurde.
- Je antragsberechtigter Schule kann nur ein Antrag bewilligt werden. Sollte der Einsatz weniger als sechs Monate betragen oder in den ersten sechs Monaten vorzeitig beendet werden, kann ggf. ein weiterer Antrag bewilligt werden.
- Die Beantragung erfolgt mittels Onlineformular 3 unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eprobbs.
- Die eingereichten Rechnungen werden vom RLSB ausgezahlt. Für die Auszahlung ist das auf der Internetseite https://www.rlsb.de/themen/schulorganisation/freiwilligendienste hinterlegte Formular „FD 18 – Abrechnung Freiwilligendienstleistende“ zu verwenden. Dieses wird einschließlich des Rechnungsbelegs monatlich zur Auszahlung über das Onlineformular 4 unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabrech hochgeladen.
Für Maßnahmen „Sozial-Emotionales Lernen“ stehen in den RSLB insgesamt 3,4 Mio. Euro aus dem Sondervermögen des Bundes zur Verfügung. Aus diesem Budget können an den allgemein bildenden Schulen sowie an Berufsbildenden Schulen zusätzliche Angebote zum sozial-emotionalen Lernen für Schülerinnen und Schüler erfolgen, die in sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie einzuordnen sind. Gefördert werden Ausgaben für Sachmittel und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Maßnahmen und Aktivitäten des Aktionsprogramms des Niedersächsischen Kultusministeriums „Startklar in die Zukunft“, die in der Grünen Liste Prävention https://www.gruene-liste-praevention.de/nano.cms/datenbank/information aufgenommen sind. Die Maßnahmen sollen sowohl das Individuum als auch die Gruppendynamik der Klassengemeinschaften im Schulalltag fördern. Die Regionalen Beauftragten für Gesundheitsförderung und Prävention unterstützen Schulen gern in der Vorhabenplanung. Die Beantragung erfolgt mittels Onlineformular unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabs. Die Freigabe der Mittel erfolgt für die antragstellende Schule durch Zustimmung der zuständigen schulfachlichen Dezernentin bzw. des zuständigen schulfachlichen Dezernenten nach Absprache mit der bzw. dem Regionalbeauftragten für Prävention und Gesundheitsförderung des jeweiligen RLSB. Die eingereichten Rechnungen werden vom RLSB ausgezahlt. Für die Auszahlung der Mittel ist zunächst auf den einzureichenden Rechnungsbelegen sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen. Danach werden diese mit dem Onlineformular unter https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabrech hochgeladen.
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Für den Bereich Gesundheitsförderung und Prävention stehen in den RLSB abrufbare Mittel (3.95 Mio) aus dem Sondervermögen des Landes zur Verfügung. Die Mittel können verwendet werden für Sachmittel und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Maßnahmen und Aktivitäten des Aktionsprogramms des Niedersächsischen Kultusministeriums „Startklar in die Zukunft“. Im Einzelnen sind dies:
Die Beantragung erfolgt mittels Onlineformular 2 unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/copy_of_eproabs. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch Zustimmung der jeweils für die antragstellende Schule zuständigen schulfachlichen Dezernentin bzw. des zuständigen Dezernenten. Die direkte fachliche Rückkopplung im Genehmigungsverfahren wird von den Regionalbeauftragten für Prävention und Gesundheitsförderung der jeweiligen RLSB sichergestellt. Diese beraten Schulen auch gern in der Vorhabenplanung. Die eingereichten Rechnungen werden vom RLSB ausgezahlt. Für die Auszahlung der Mittel ist zunächst auf den einzureichenden Rechnungsbelegen sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen. Danach werden diese mit dem Onlineformular 4 unter https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabrech hochgeladen. |
Ergänzend zu den zeitlich befristeten 36 Beschäftigungsmöglichkeiten in der Schulpsychologie können zusätzliche fachpsychologische Leistungen außerhalb der Schulpsychologischen Beratung der RLSB in Anspruch genommen werden. Die psychologischen Beratungsleistungen sollen zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei pandemiebedingten schulischen Defiziten, Nachteilen oder Beeinträchtigungen dienen. Antragsteller bzw. Antragstellerinnen sind Schulleitungen, Lehrkräfte/Beratungslehrkräfte und Fachkräfte für schulische Sozialarbeit. Diese können über die Schulleitungen beim zuständigen RLSB entsprechende Dienstleistungen beantragen.
Voraussetzung für die psychologische Beratung im Anwendungsfeld Schule ist ein Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie. Alle Beraterinnen und Berater, die die genannten Kriterien erfüllen, können beratend in Schule tätig werden. Kurative Leistungen im Sinne einer Therapie werden nicht übernommen. Die Überprüfung der Qualifikation erfolgt im RLSB.
Mögliche Dienstleistungen, die in diesem Zusammenhang beantragt werden können, sind:
- Psychologische Beratung von Schülerinnen und Schülern
- Gruppenangebote für Schülerinnen und Schüler
- Fachpsychologische Fortbildung und Beratungen für lehrendes sowie nichtlehrendes
Personal - Supervision für lehrendes und nichtlehrendes Personal
Für die Inanspruchnahme psychologischer Beratungen und Unterstützungen durch externe Psychologinnen und Psychologen ist ein Gesamtkontingent im Umfang von 390.732 Euro vorgesehen.
Der Ablauf der Beantragung ist wie folgt festgelegt:
Antragstellende Schulen werden beim Onlineverfahren von den RLSB auf die Einhaltung des Vergabe- und Wettbewerbsrechts hingewiesen und erhalten das Angebot, sich über die Dezernate 1R entsprechend rechtlich beraten zu lassen.
Schulen beantragen im Onlineverfahren eine psychologische Dienstleistung und übersenden die erforderlichen Unterlagen ohne Nennung von teilnehmenden Personen und personenbezogene Daten als Dateianlagen. Dabei erfolgt eine automatische E-Mail an die jeweils zuständigen schulfachlichen Dezernentinnen bzw. Dezernenten und der Datensatz wird automatisch im Sharepoint generiert.
Die schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten leiten diese E-Mail dann den Dezernatsleitungen 5 zu und diese prüfen den Antrag, ggf. mit Kontaktaufnahme zur beantragenden Schule. Erst wenn diese eine Freigabe erteilt haben, kann das jeweilige schulfachliche Dezernat die Maßnahme freigeben und im Sharepoint als bewilligt kennzeichnen.
Die Beantragung erfolgt mittels Onlineformularen unter:
https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabs (ABS)
https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eprobbs (BBS)
Die eingereichten Rechnungen werden vom RLSB ausgezahlt. Für die Auszahlung der Mittel ist zunächst auf den einzureichenden Rechnungsbelegen sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen. Danach werden diese mit dem Onlineformular 4 unter:
https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabrech hochgeladen.
Die von der Corona-Pandemie geprägte Schulzeit hat Lehrkräfte an berufsbildende Schulen gerade durch individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern gefordert und fordert sie weiterhin. Verstärkt ist zunehmend ein vernetztes pädagogisches Arbeiten in Lehrkräfteteams wie auch in multiprofessionellen Teams erforderlich.
Den berufsbildenden Schulen (BBS) stehen daher ab sofort und insbesondere zu Beginn des Schuljahres 2022/23 bzw. bis zum 31.12.2022 für die Beauftragung von externen Anbietern zur Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen „Coaching zur Stärkung vernetzter pädagogischer Arbeit in durch Corona bedingter Belastungslage“ insgesamt 10.000 € aus den Mitteln des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“ zur Verfügung. Die Mittel können verwendet werden für die Beauftragung Dritter für Coaching, das gezielt die Möglichkeit bieten soll, Fragen des beruflichen Alltags (Kommunikation, Organisation und Zusammenarbeit etc.) unter externer Anleitung zu besprechen.
In der vergangenen, von der Corona-Pandemie geprägten Lernzeit konnten insbesondere Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf nicht genügend gefördert werden. Den berufsbildenden Schulen (BBS) stehen daher ab sofort und insbesondere zu Beginn des Schuljahres 2022/23 bzw. bis zum 31.12.2022 für die Beauftragung von externen Anbietern zur Durchführung von Kursen zur Förderung sozialer Kompetenzen insgesamt 100.000 € aus den Mitteln des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“ zur Verfügung.
Die Mittel können verwendet werden für die Beauftragung Dritter zur
- Förderung der sozialen Interaktion,
- Entwicklung individueller auf den Schüler / die Schülerin abgestimmter Maßnahmen zur eigenen Kompetenzstärkung zum Leben demokratischer Grundprinzipien in einem gesellschaftlich friedlichen Miteinander und
- Bereitstellung von Fachpersonal.
Kursangebote können ergänzend zum Unterricht sowie in Blockform in der unterrichtsfreien Zeit angeboten werden.
Grundlage der Planung ist ein Kursangebot für eine Lerngruppe von 12 Schülerinnen und Schüler. Unterrichtsbegleitend kann ein Stundenkontingent von insgesamt 30 Stunden zur Verfügung gestellt werden, die sinnvoll auf das Schuljahr aufzuteilen sind (bspw. 5 Wochenstunden über 6 Unterrichtswochen). Das Angebot kann auf mehrere Lerngruppen erweitert werden.
Alle Programme und Angebote können im Bildungsportal unter: https://bildungsportal-niedersachsen.de/startklar-in-die-zukunft eingesehen werden. Dort werden in nächster Zeit weitere Angebote ergänzt. Die Schulen erhalten regelmäßig einen Hinweis über die eingestellten Angebote per E-Mail.
Folgende weitere ergänzende Programme und Fortbildungsangebote werden derzeit vorbereitet:
- Lernräume in den Schulferien
- Projekte zur Gesundheitsförderung
- Projekt Kultur-Sprache-Integration für allgemein bildende und Berufsbildende Schulen
- Projekte zur Mathematikförderung - Lernangebote (interaktive Kurse für Schülerinnen und Schüler zur Förderung der Basiskompetenz Rechnen, insbesondere in den vollzeitschulischen Bildungsgängen und beim Übergang von den nichtgymnasialen Sek-I-Schulformen in den Sek-II-Bereich sowie Fortbildungsangebote für Lehrkräfte
Fortbildungsangebote:
- Sprachförderung 2 P: Online-Fortbildung
- Fortbildungen für Personal Kita und Schule im Bereich Sport und Bewegung
- Fortbildungen für alle Lehrkräfte zur Überwindung der individuellen pandemiebedingten Entwicklungsrückstände im Bereich der Beruflichen Orientierung
Für den Ausbau des Contents in der Niedersächsischen Bildungscloud (NBC) stehen im Rahmen des Aktionsprogramms 14,5 Millionen Euro für Lernanwendungen im Bereich selbstorganisiertes Lernen und Diagnostik-Tools zur Verfügung. Als erstes wird damit die Lizenz des adaptiven Mathematik-Lernprogramms „bettermarks“ verlängert werden. Damit steht die Software mindestens für das gesamte kommende Schuljahr allen Schülerinnen und Schülern in der NBC zur Verfügung und unterstützt maßgeblich das individualisierte Lernen.
Direkt mit Beginn des Schuljahres werden auf dem Niedersächsischen Bildungsportal unter der Rubrik „Lernausgangslage“
(https://bildungsportal-niedersachsen.de/startklar-in-die-zukunft/lernstaende-und-lernfoerderung) verschiedene Diagnosetools der Verlage und anderer Anbieter gesammelt, die grundsätzlich oder befristet kostenfrei zur Verfügung stehen.
Mit Ende der Herbstferien, stehen dann drei Diagnose- oder Förder-Tools als Landeslizenz zur Verfügung, für die aktuell die Ausschreibung vorbereitet wird und die in Kürze starten.
Zu Beginn werden ein Diagnosetool für das Fach Deutsch in der Grundschule, eine Online-Lernstandserhebung für die Sekundarstufe I sowie ein Tool zur Förderdiagnostik und Förderplanung beschafft.
Daran anschließend werden längerfristig weitere qualitative Unterrichtsmaterialien und Lernanwendungen beschafft und über die NBC, und damit datenschutzkonform, zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen des Aktionsprogramms werden außerdem digitale Unterstützungstools entwickelt und den Schulen zur Verfügung gestellt werden wie eine Berufswahlapp, für das Kompetenzanalyse-Profil AC Video-Tutorials und eine digitale Plattform für Schülerinnen und Schüler sowie ein Kompetenzcheck für Sprachanfängerinnen und -anfänger an BBS (komPASS³).