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Fragen und Antworten zum Startchancen-Programm

Nach intensiven Verhandlungen haben sich Bund und Länder Anfang Februar auf das Startchancen-Programm verständigt.

Mit dem Startchancen-Programm stellen Bund und Länder 20 Milliarden Euro in zehn Jahren für mehr Chancengerechtigkeit bereit.

Das ist der Einstieg in die bildungspolitische Trendwende, die wir dringend brauchen. Etwa 4.000 Schulen in herausfordernder Lage und damit rund zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland werden mit dem Startchancen-Programm gezielt unterstützt.

FAQs zum Startchancen-Programm (SCP):

Das SCP ist das größte Bildungsprogramm von Bund und Ländern und richtet sich an Schulen zur Förderung von benachteiligten Schülerinnen und Schülern, um ihnen einen guten Start ins Schulleben und später ins Berufsleben zu ermöglichen. Es soll für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene - unabhängig von den Rahmenbedingungen, unter denen sie aufwachsen – die Teilhabe ermöglichen und den Bildungserfolg verbessern. Es geht darum, den Bildungserfolg von der sozioökonomischen Herkunft zu entkoppeln.

Das Programm soll sowohl auf der individuellen Ebene der Schülerinnen und Schüler als auch auf der institutionellen und der systemischen Ebene wirken.
Auf der individuellen Ebene steht die Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen sowie die Leistungs- und Persönlichkeitsentwicklung der Lernenden im Vordergrund. Die Zahl derer, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, soll halbiert und die Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit gefördert werden. Auf der institutionellen Ebene geht es um die datengestützte Weiterentwicklung der inneren und äußeren Schulentwicklung, auf der systemischen Ebene in erster Linie um die Erhöhung der Wirksamkeit des Unterstützungssystems.

Das SCP basiert auf drei Säulen:

  • Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung
  • Säule II: Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
  • Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams

Das Programm beginnt formal am 01.08.2024 und läuft über zehn Jahre, also bis zum 31.07.2034.

Der Bund stellt für den gesamten Zeitraum insgesamt 10 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Länder stellen eine Kofinanzierung in gleicher Höhe sicher. Niedersachsen wird in den nächsten zehn Jahren also rund 98 Mio. Euro pro Jahr vom Bund erhalten und im gleichen Umfang Maßnahmen für die Startchancen-Schulen aus eigenen Mitteln finanzieren.

Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgt nach einem sozialdatenbasierten Berechnungsmodell (vergleichbar einem sog. „Sozialindex“), das gemäß den Vorgaben des Bundes speziell für diesen Zweck entwickelt wurde.
Für die Auswahl der Startchancen-Schulen sind folgende Kriterien und Indikatoren vorgesehen, die unterschiedlich gewichtet werden:

  • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
  • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit einer Befreiung von der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln (nicht bei BBS)
  • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Lernen oder Emotional-Soziale Entwicklung
  • Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse
  • Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss (nicht bei Grundschulen)

Die Auswahl der Startchancen-Schulen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage von Sozialdaten, die dem niedersächsischen Kultusministerium schulbezogen bereits vorliegen. Dabei sieht die Bund-Länder-Vereinbarung vor, dass insbesondere die Dimensionen „Armut“ und „Migration“ bei der Schulauswahl berücksichtigt werden müssen. Ungefähr 60% der ausgewählten Schulen müssen Grundschulen sein.
Auch berufsbildenden Schulen ist die Teilnahme am SCP zu ermöglichen.

Für die Teilnahme am SCP gibt es kein Bewerbungsverfahren, da die Auswahl der Schulen sozialdatenbasiert erfolgen muss. Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgt daher zentral nach der vorliegenden Datenlage.

BBS und Schulen in freier Trägerschaft können ebenfalls teilnehmen, wenn sie die Kriterien erfüllen. Dazu erfolgte bereits eine Abfrage zur freiwilligen Erhebung der Daten für das sozialdatenbasierte Berechnungsmodell.

Gefördert werden hier Investitionen der Schulträger in die kommunale Bildungsinfrastruktur, die zu einer förderlichen Lernumgebung an den Startchancen-Schulen und einer hochwertigen Ausstattung beitragen. Das können zum Beispiel Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude sein, aber auch die Einrichtung und Ausstattung von Kreativlaboren, Bewegungsräumen oder Lernlandschaften. Die Maßnahmen der Säule I sollen unmittelbar oder mittelbar zu einer Motivations- und Kompetenzsteigerung der Schülerinnen und Schüler beitragen, die räumlichen Rahmenbedingungen, die Arbeit der pädagogischen Fach- und Lehrkräfte sowie die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams verbessern und die Vernetzung der Schulen in den Sozialraum fördern.

Zur Weiterleitung der in Säule I vorgesehenen Mittel des Bundes an die für den Investitionsbereich zuständigen Schulträger wird das Land Niedersachsen eine Förderrichtlinie erlassen und darauf hinwirken, dass für jede Startchancen-Schule innerhalb der Laufzeit des Programms mindestens eine Maßnahme beantragt und durchgeführt wird.

Mit den Chancenbudgets werden den Schulen jährlich Mittel zugewiesen, die sie für ihre Schul- und Unterrichtsentwicklung verwenden können. Für zwei Drittel des Budgets können aus einem umfangreichen Katalog möglicher Maßnahmen diejenigen ausgewählt werden, die für die eigene Schule am besten passen und zur Unterstützung der Arbeit vor Ort besonders geeignet erscheinen.
Über ein Drittel des Chancenbudgets kann eine Startchancen-Schule frei verfügen. Für die Auswahl und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen stehen den Schulen die jeweils zuständigen schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung sowie die Kolleginnen und Kollegen des Beratungs- und Unterstützungssystems beratend und unterstützend zur Verfügung und halten die geplanten Maßnahmen gemeinsam mit den Schulen in Zielvereinbarungen fest.
Darüber hinaus werden Mittel der Säule II landesweit zentral verwendet um allen teilnehmenden Schulen zielgerichtete Fortbildungen zu verschiedenen Themen anzubieten und regionale sowie themenbezogene Netzwerke zu etablieren.

Für zwei Drittel des Chancenbudgets können aus einem umfangreichen Orientierungspapier mögliche Maßnahmen ausgewählt werden. Dieses Orientierungspapier wird frühzeitig vor Programmbeginn veröffentlicht. Die Maßnahmen sollen stets den Lehr-Lern-Prozess der Schülerinnen und Schülern erreichen, ihre Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik stärken und ihre sozio-emotionalen Kompetenzen und ihre Persönlichkeitsentwicklung fördern.
Folgende Ebenen sollen berücksichtigt werden:

A. Individuelle Ebene
a. Systematische Potenzialförderung, individuelle Förderung und Kompetenzentwicklung
b. Berufliche Orientierung (nicht für GS)

B. Institutionelle Ebene
a. Schul- und Unterrichtsentwicklung
b. Professionalisierung des Personals
c. Gestaltung von Übergängen
d. Öffnung in den Sozialraum

Die Höhe des jeweiligen Chancenbudgets entnehmen die Schulen der jährlichen Zuweisung durch die RLSB. Über die genaue Höhe der Zuweisungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden.

In Säule III geht es um die Stärkung des multiprofessionellen Zusammenwirkens der schulischen Beteiligten. Dafür sollen die Schulen besser mit nichtlehrendem Personal ausgestattet werden, um die individuelle Beratung und Unterstützung der Lernenden zu fördern – im Sekundarbereich auch in Fragen der Beruflichen Orientierung -, eine lernförderliche Elternarbeit zu unterstützen, die Entwicklung einer positiven Schulkultur zu begleiten oder Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu unterstützen.

Die Startchancen-Schulen sollen insbesondere durch einen Aufwuchs bei der Schulsozialarbeit unterstützt werden. Daneben soll es auch möglich sein, pädagogische Mitarbeitende einzustellen.
Der Bedarf der einzelnen SCP-Schule soll dabei das entscheidende Kriterium sein.

Die ausgewählten Schulen erhalten voraussichtlich im Mai 2024 eine Information über die verpflichtende Teilnahme an dem Programm. Es sind in den ausgewählten Schulen zunächst keine Vorbereitungen oder gar Maßnahmen erforderlich. Noch vor den Sommerferien werden die Startchancen-Schulen in digitalen Veranstaltungen über das SCP informiert. Nach Programmbeginn wird es regionale Informations- und Austauschveranstaltungen in Präsenz geben.
Offizieller Beginn des „Startchancen-Programms“ wird der 01.08.2024 sein, wobei das erste Jahr zunächst dem Aufbau und der Etablierung der notwendigen Strukturen – z. B. auch der vorgesehenen wissenschaftlichen Begleitung – dient. Es bleibt den beteiligten Schulen also ausreichend Zeit, um sich auf das Programm einzustellen, Vorüberlegungen zu geeigneten Maßnahmen und notwendigen Umsetzungsschritten zu treffen und sich innerhalb der Schulgemeinschaft sowie mit dem Schulträger und dem RLSB abzustimmen.

Die Teilnahme am SCP ist für die ausgewählten Schulen verpflichtend, da dieses Programm sich gezielt an die Schulen richtet, deren Schülerinnen und Schüler zusätzliche Förderung benötigen, um einen guten Start ins Schulleben und später ins Berufsleben zu haben. Eine Ablehnung der Teilnahme ist nicht möglich. Inwieweit der Schulträger sich in der Säule I einbringt, obliegt seiner Verantwortung. Jedoch sollte jeder Schulträger im Laufe des SCP mindestens eine Investition in der Schule tätigen.

Studienergebnisse zeigen immer wieder, dass der Bildungserfolg in Deutschland stark von der sozialen Herkunft abhängt. Mit dem SCP wollen Bund und Länder daher zielgenau dort unterstützen, wo die Herausforderungen am größten sind und Unterstützung am dringendsten gebraucht wird. Das SCP ist damit ein zentraler Hebel für mehr Chancengerechtigkeit. Zudem kann das SCP viel bewegen, auch über die Startchancen-Schulen hinaus, indem es Anstöße für grundlegende Veränderungen im Bildungswesen gibt.

Die Säule II des SCP beinhaltet Maßnahmen zur Unterrichts- und Schulentwicklung sowie zur Professionalisierung des Personals. Diese sollen eine leistungsfördernde sowie ungleichheits- und diversitätssensible Unterrichts- und Schulgestaltung unterstützen und entsprechende Professionalisierungsprozesse fördern. Es sollen die Ziele des Programms auf individueller, institutioneller und in Teilen auch auf systemischer Ebene unterstützt werden. Die Maßnahmen sollen den Lehr- und Lernprozess der Schülerinnen und Schüler erreichen, ihre Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik sowie sozio-emotionale Kompetenzen und ihre Persönlichkeitsentwicklung stärken. Dazu können auch Maßnahmen zur Demokratiebildung, Nachhaltigkeitsbildung, kulturellen Bildung, Kommunikation und Kooperation, zur Entwicklung von Problemlösefähigkeiten sowie auch Resilienzentwicklung, Gesundheitsförderung und Bewegungsförderung gehören. Im Sekundarbereich I und im berufsbildenden Bereich geht es auch um Maßnahmen der verstärkten Beruflichen Orientierung.

Für die Umsetzung der Säule II des SCP erhalten die Schulen jährlich ein Chancenbudget. Die Gesamtverantwortung für das Chancenbudget trägt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Sie bzw. er sorgt dafür, dass zwei Drittel des Chancenbudgets gemäß der Anlage 3 der BLV (Orientierungspapier) verwendet werden. Ein Drittel des Chancenbudgets können die Schulen im Rahmen ihrer Zielvereinbarung und im Sinne der Ziele des SCP frei verwenden. 

Übergeordnetes Ziel des SCP ist es, den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen von der sozioökonomischen Herkunft zu entkoppeln und für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen. Es soll einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der Kompetenzentwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie zur Herstellung von Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit leisten. 

Auf der individuellen Ebene zielt das Programm auf die Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen, auf die Leistungs- und auf die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler an den teilnehmenden Schulen ab. Der Fokus liegt auf einer Stärkung der Basiskompetenzen, d.h. auf den Kernkompetenzen in Deutsch und Mathematik, und im sozial-emotionalen Bereich sowie auf der Befähigung der jungen Menschen zu demokratischer Teilhabe. Bis zum Ende der Programmlaufzeit soll die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, an den Startchancen-Schulen halbiert werden.

Auf der institutionellen Ebene unterstützt das SCP die innere und äußere Schulentwicklung. Die Strukturen, die Professionalisierung der Kollegien, der Unterricht beziehungsweise die Lehr- und Lernprozesse sowie die Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse an den Startchancen-Schulen sollen weiterentwickelt werden. Es geht außerdem um eine stärkere Vernetzung in den Sozialraum, um den Auf- und Ausbau von Schulnetzwerken und außerschulischen Kooperationen, insbesondere auch mit Partnern der Ausbildung.

Auf der systemischen Ebene geht es u. a. um die Weiterentwicklung und Umsetzung verbindlicher und konstruktiver Kooperationsformate, insbesondere auch zwischen der Schulaufsicht der RLSB und den Schulen im Hinblick auf Zielbestimmung, Prozessbegleitung und Zielerreichung.

Alle Maßnahmen, für die die Programmmittel verwendet werden, müssen auf diese Ziele – einzelne oder mehrere - einzahlen.  

In Niedersachsen nehmen die am SCP teilnehmenden allgemein bildenden Schulen zur standardisierten Leistungserhebung an den Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 (VERA 3 und VERA 8) im Fach Deutsch und im Fach Mathematik verpflichtend teil. Bei VERA 8 ist die Testung im Fach Englisch freiwillig. Die aggregierten Daten von VERA 3 und VERA 8 werden zur Vorbereitung und Zielklärung für die jährlichen Zielvereinbarungen verwendet. Darüber hinaus können Schulen auch weitere Verfahren zur Datenerhebung verwenden und bei Bedarf Beratung und Unterstützung hierzu erhalten. Es gibt an den SCP-Schulen sicher auch Bedarfe, die nicht über Daten abgebildet werden können. Auf der Grundlage einer schulinternen Bestandsaufnahme können weitere Bedarfe identifiziert und geeignete Maßnahmen entwickelt werden, die im Rahmen des Zielvereinbarungsprozesses in Verbindung mit dem Schulprogramm dann umgesetzt werden können. 

An der Entscheidungsfindung werden die im Niedersächsischen Schulgesetzt (NSchG) definierten schulinternen Gremien beteiligt. Die Vorgehensweise unterscheidet sich nicht von sonstigen Prozessen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Bei Bedarf können auch externe Expertinnen oder Experten einbezogen werden. Auch in diesem Punkt haben die Schulen in Niedersachsen die Möglichkeit, auf ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot zurückzugreifen. 

Gemäß § 32 NSchG gibt sich jede Schule in Niedersachsen ein Schulprogramm im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Im Schulprogramm wird in Grundsätzen festgelegt, wie die Schule den Bildungsauftrag erfüllt. Darüber hinaus gibt es Auskunft über das Leitbild und die Entwicklungsziele der pädagogischen Arbeit. Über Inhalt und Ausrichtung des Schulprogramms entscheidet die Gesamtkonferenz, in der alle an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit einer Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. 

Die Vorgehensweise im Rahmen des Startchancen-Programms unterscheidet sich nicht von den sonstigen und gewohnten Prozessen in der Arbeit am und mit dem Schulprogramm. Die Umsetzung des Programms kann hier nahtlos in die übliche Gremienarbeit der Schule eingefügt werden.

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter trägt gemäß § 43 NSchG die Gesamtverantwortung für die schulische Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Zur Umsetzung der Ziele des SCP wird die Einrichtung einer schulischen Steuerungsgruppe oder Schulentwicklungsgruppe empfohlen, in der die Schulleiterin bzw. der Schulleiter Mitglied ist. Die Ausgestaltung kann sich je nach Schulform und Schulgröße unterscheiden. Den Schulen steht auch hier bei Bedarf Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

Unabhängig von der Teilnahme an Startchancen-Programm sind Schulen in Niedersachsen gemäß § 32 NSchG im Rahmen ihrer Eigenverantwortung dazu verpflichtet, den Erfolg ihrer Arbeit mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen und zu bewerten. Hier kann also auf bewährte Verfahren und bei Bedarf auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot zurückgegriffen werden.

Um nachhaltig von den Maßnahmen des Startchancen-Programms zu profitieren, ist es notwendig, über die individuelle Ebene der Programmziele hinaus auch die institutionelle und systemische Programmebene zu betrachten. Indem Strukturen, Kooperationsformate, Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse auf allen Ebenen des Bildungssystems weiterentwickelt werden und die Professionalisierung der Kollegien vorangetrieben wird, kann das Startchancen-Programms auch über die Programmlaufzeit hinaus Wirkung zeigen.

Ihren Fortbildungsbedarf ermittelt die Schule mit Blick auf ihre Entwicklungsziele und die zur Erreichung geplanten Maßnahmen - unabhängig von der Teilnahme am Startchancen-Programm. Ausgehend von den bereits vorhandenen Ressourcen im Kollegium, also der Feststellung des „Ist-Standes“, werden notwendige Fortbildungen ausgewählt und geplant. Ob die Schule dafür ihr übliches Landesbudget oder Programmmittel der Säule II einsetzt, liegt in ihrem eigenen Ermessen – möglich wäre beides.

Auch bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern ist zu beachten, dass sie auf die o. g. Programmziele einzahlt, wenn sie aus dem Chancenbudget finanziert werden soll. Auch hier werden Maßnahmen auf der Grundlage von Zielvereinbarungen zwischen Schule und Schulaufsicht geplant und festgelegt, bevor sie umgesetzt werden können. Viele Schulen in Niedersachsen verfügen hier bereits über vielfältige Erfahrungen mit Kooperationspartnern in ihrer Region, z. B. im Rahmen der Ausgestaltung ihres Ganztagsangebots. 

Darüber hinaus kann sich zur Zusammenarbeit mit externen Partnern, zu bisherigen Erfahrungen und zukünftigen Bedarfen auch in den 20 regionalen Netzwerken bzw. das BBS-Netzwerk, in denen die niedersächsischen Startchancen-Schulen zusammenarbeiten werden, ausgetauscht werden. Hier kann bei Bedarf ein gemeinsames Vorgehen geplant werden, um Synergien zu schaffen und die Einzelschule zu entlasten. 

Mit einer Veröffentlichung der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm der Säule I ist voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar 2025 zu rechnen. Erst dann ist die Antragstellung möglich. Voraussichtlich wir ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zulässig sein, d. h.: Förderfähig sind Maßnahmen, die zwischen dem 05.06.2024 und dem 31.07.2034 begonnen und abgeschlossen wurden und bei Antragstellung noch nicht durch die Abnahme aller Leistungen abgeschlossen sind.

Mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie erfahren Schulträger und Schulen die jeweils vorgesehene Höchstsumme der Zuwendungen. Der Fördersatz beträgt dabei bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung soll in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt werden.

Die Höchstsumme errechnet sich aus einem jährlichen Sockelbetrag je Schule i. H. v. voraussichtlich ca. 60.000 Euro p. a., hinzu kommt ein an der Größe der Schule bzw. der Anzahl der Schülerinnen und Schüler orientierter Betrag i. H. v. ca. 100 Euro p. a. je Schülerin/Schüler.

Förderfähig sind Maßnahmen, die unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit und den Erfordernissen des Klimaschutzes der Schaffung einer förderlichen und zeitgemäßen Lernumgebung an den ausgewählten Startchancen-Schulen dienen und einen Beitrag zur Verbesserung der pädagogischen Qualität der Lern- und Lehrumgebung leisten. Die Maßnahmen unterstützen die Zielsetzung des Startchancen-Programms durch: 

  • Ausgaben für Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, -anlagen und 
    -gelände einschließlich der damit einhergehenden Beschaffung, dem Aufbau sowie der Inbetriebnahme von Einrichtung, Ausstattung und Gestaltungselementen
  • Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung
  • sonstige unmittelbar mit der Investition verbundene, befristete Ausgaben, die vorbereitend oder begleitend zur Verwirklichung des Investitionszwecks erforderlich sind, jedoch nicht dem dauerhaften Betrieb dienen
  • notwendige Maßnahmen zur Herstellung der räumlichen Funktionalität, bspw. Vorkehrungen für die Nutzung von Räumlichkeiten durch die verschiedenen Nutzergruppen.

An den Programmsäulen II und III ist der Schulträger nicht finanziell beteiligt. Die Schulträger beantragen nur Mittel aus dem Investitionsprogramm der Säule I. 
Zur Erläuterung: Für die Säule II beantragen die Schulen nach Rücksprache mit den RLSB selbst Mittel für die Umsetzung der gewünschten Maßnahmen gemäß Zielvereinbarungen mit dem jeweiligen RLSB.
In der Säule III erfolgt eine zentrale Zuweisung und Einstellung des Personals über die RLSB nach Bedarfsermittlung und Rücksprache mit den Schulen durch die RLSB.

Nehmen in der Zuständigkeit eines Schulträgers mehrere Schulen am Startchancen-Programm teil, ist – vorbehaltlich möglicher Änderungen im Anhörungsverfahren - beabsichtigt, dass der Schulträger die in der Anlage der Förderrichtlinie genannten Höchstbeträge bedarfsgerecht auf die dort genannten Schulen verteilen kann. Er stellt jedoch sicher, dass mindestens die Hälfte des festen Sockelbetrags pro Schule dieser Schule für Investitionsmaßnahmen zugutekommt. Eine Poolingmöglichkeit besteht nur für die Programmschulen. 

Schulträger können Zuwendungen bis zum Höchstbetrag bereits im ersten Jahr beantragen oder auf mehrere Anträge bzw. mehrere Jahre verteilt.
Anträge für die in der Förderrichtlinie vorgesehenen Höchstbeträge je Schulträger sollen voraussichtlich bis zum 31.07.2031 (erster Antragszeitraum) möglich sein. Danach wird es noch zwei weitere Antragszeiträume geben.
Bewilligte Mittel können innerhalb des bewilligten Förderzeitraums voraussichtlich jeweils zum Ende eines Monats abgerufen werden, sofern diese zur anteiligen Begleichung fälliger Zahlungen benötigt werden.

Für Säule I wird es kein digitales Verfahren geben, sondern herkömmlich auf Papier - ergänzend wird um Vorlage der Unterlagen per E-Mail gebeten.
Antragsvordrucke werden vom Fachbereich Startchancen des RLSB Lüneburg nach Veröffentlichung der Richtlinie zum Download zur Verfügung gestellt.

Nein, weitere Schulen können nicht mehr aufgenommen werden.

Ja, wenn es sich um selbständige in sich geschlossene Teilabschnitte handelt. 

Die – zumindest temporäre – Mitwirkung der Schulträger in den regionalen und thematischen Netzwerken ist möglich und erwünscht. Sobald die Beratungstandems, die die Netzwerk-Arbeit begleiten werden, etabliert sind, wird man auf die entsprechenden Kommunen zugehen. Ganz grundsätzlich ist die Öffnung in den Sozialraum erklärtes Ziel des Startchancen-Programms, so dass sich hier während der Laufzeit verschiedene Berührungspunkte ergeben werden.

Für beschaffte geförderte Ausstattung soll eine Zweckbindungsfrist von 4 Jahren gelten, für Grundstücke und Baumaßnahmen von 15 Jahren. Sämtliche Folgekosten (u.a. Reparaturkosten) sind vom Zuwendungsempfänger zu übernehmen.

Aus Sicht des Landes ist das unproblematisch, da die Mittel während der gesamten Laufzeit des Programms zur Verfügung stehen.