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Aktuelle Meldung

17.04.2024: Erlass „Bemerkungen zur Schwimmfähigkeit im Zeugnis der Grundschulen“

Am 17.04. wurde der Erlass „Bemerkungen zur Schwimmfähigkeit im Zeugnis der Grundschulen“ an alle niedersächsischen Grundschulen verschickt. Als Änderung zu dem Erlass aus 2008 können jetzt auch die erreichten Niveaustufen des „Schulschwimmpasses Niedersachsen“ im Zeugnis unter Bemerkungen bescheinigt werden.