Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Herkunftssprachlicher Unterricht (HU)

Herkunftssprachlicher Unterricht wird in Niedersachsen durch die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) schwerpunktmäßig in den Schuljahrgängen 1-4 der Grundschulen eingerichtet.
Im Sekundarbereich I können mehrsprachige Angebote durch die Schule als Arbeitsgemeinschaft oder Wahlangebot für alle Schülerinnen und Schüler angeboten werden.

Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf Grundlage des gültigen Erlasses die bildungssprachlichen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in ihrer Herkunftssprache zu fördern. Ebenso soll der Unterricht in besonderem Maße interkulturelle Kompetenzen vermitteln. Grundlage für den Unterricht in der Grundschule bildet das „Kerncurriculum Herkunftssprachlicher Unterricht“.

Nähere Informationen

Herkunftssprachlicher Unterricht ist ein freiwilliges Angebot in der allgemein bildenden Schule und kann auf Antrag der Eltern oder auf Initiative der Schule durch die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) eingerichtet werden, wenn hierfür die finanziellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Herkunftssprachlicher Unterricht kann für eine Gruppe von mindestens zehn Schülerinnen und Schülern gleicher Herkunftssprache, auch in jahrgangs- und schulformübergreifenden Lerngruppen eingerichtet werden.

Das Land Niedersachsen bietet eine Vielfalt an Sprachen im Rahmen von herkunftssprachlichem Unterricht an. Das Angebot ist bedarfsorientiert und daher variabel. Derzeit wird herkunftssprachlicher Unterricht in folgenden Sprachen angeboten:

  • Albanisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Kroatisch
  • Russisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Spanisch
  • Türkisch
  • Japanisch
  • Farsi
  • Arabisch
  • Kurdisch
  • Rumänisch

Herkunftssprachlicher Unterricht findet häufig am Nachmittag oder im Ganztag einer allgemein bildenden Schule statt.

Beim herkunftssprachlichen Unterricht werden sehr individuelle Lernangebote vorgehalten. Dabei sollen sowohl Schülerinnen und Schüler gefördert und gefordert werden, die bereits Kompetenzen in ihrer Herkunftssprache erworben haben, als auch Schülerinnen und Schüler mit nur geringen Kenntnissen in ihrer Herkunftssprache. 

Die allgemein bildenden Schulen informieren über das Angebot von herkunftssprachlichem Unterricht. Wenn es an der eigenen Schule keine Angebote gibt, können die Schülerinnen und Schüler den herkunftssprachlichen Unterricht an einer naheliegenden allgemein bildenden Schule besuchen, sofern ein entsprechendes Angebot vorhanden ist.

Erziehungsberechtigte melden ihre Kinder zum herkunftssprachlichen Unterricht an der jeweiligen allgemein bildenden Schule an. Benutzen Sie dafür diesen Anmeldebogen.

Der Anmeldebogen steht Ihnen auch in den Sprachen Arabisch, Polnisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch zur Verfügung.

Die Teilnahme ist freiwillig. Nach der Anmeldung ist eine regelmäßige Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht aber verpflichtend und gilt für die Dauer des Besuchs der jeweiligen Schule. Eine Abmeldung, begründet durch die Erziehungsberechtigten, ist nur jeweils zum Ende eines Schuljahres möglich.