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Beantragung eines Sprachfeststellungsverfahrens

Sprachfeststellung - Prüfungen für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft

Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache können nach Ziffer 7 des Erlasses des MK „Integration und Förderung von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 (SVBl. 07/14, Seite 330 ff) Leistungen in ihrer Herkunftssprache durch Ablegen einer Sprachfeststellungsprüfung unter folgenden Voraussetzungen anerkennen lassen:

  • wenn sie unmittelbar in einen Schuljahrgang des Sekundarbereichs I des Landes Niedersachsen aufgenommen wurden;
  • das Nachlernen einer Pflichtfremdsprache nicht möglich war oder nach längerem Bemühen ohne Erfolg blieb;
  • die Herkunftssprache nicht anstelle einer Pflichtfremdsprache weitergeführt werden kann;
  • geeignete Prüferinnen bzw. geeignete Prüfer zur Verfügung stehen

Formulare

Nachstehend finden Sie die erforderlichen Formulare für die Beantragung eines Sprachfeststellungsverfahren beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung. Ablauf und Zuständigkeiten sind in den verschiedenen Landesämtern unterschiedlich geregelt. Bitte wenden sich an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesämter.