Gewaltprävention
Der im Juni 2016 aktualisierte Präventionserlass („Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft“, RdErl. d. MK, d. MI und d. MJ vom 01.06.2016) beinhaltet klare Regeln im Umgang mit Gewalt in der Schule. Die Schulen sind verpflichtet, ein schuleigenes Präventionskonzept zu erstellen und fortlaufend zu aktualisieren. Sie können sich bei der Fortschreibung des Konzeptes durch die schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten der Niedersächsischen Landesschulbehörde und die Regionalbeauftragten für Prävention beraten lassen.
Das Sicherheits- und Präventionskonzept ist mit Schulelternrat und Schülerrat abzustimmen, in die Schulprogrammentwicklung einzubeziehen und den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben.
Im oben genannten Erlass finden Sie Hinweise zur Erstellung des Präventionskonzepts. Als Beispiel guter Praxis kann das Präventionskonzept der Thomas-Mann Haupt- und Realschule in Northeim gelten.