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Fortbildung

Die niedersächsischen Schulen sind nach § 32 Abs. 1 NSchG eigenverantwortlich – d.h. sie sind im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich in Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts, in der Erziehung sowie in ihrer Leitung, Organisation und Verwaltung. Integraler Bestandteil der Eigenverantwortung einer Schule ist die Qualitätsentwicklung (§ 38a NSchG), zu der auch die stetige Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen der Lehrkräfte gehört.

Die Lehrkräfte sind nach § 51 Abs. 2 NSchG verpflichtet, sich zur Erhaltung der Unterrichtsbefähigung in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden. Abgestimmte Maßnahmen bzw. ein entsprechendes Konzept ermöglichen es den Schulen, eine stetige, bedarfsgerechte und zielgerichtete Fortbildung der Lehrkräfte sowie des pädagogischen Personals zu gewährleisten. Das Fortbildungskonzept ist Teil des Schulprogramms (Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen, Qualitätsbereich 4), orientiert sich an den im Schulprogramm festgeschriebenen Entwicklungszielen der Schule und hat somit eine schulspezifische Ausrichtung.

Das Konzept sollte verschiedene Ebenen einbeziehen:

  • Unterrichtsentwicklung (z. B. didaktische Neuerungen, Medieneinsatz, Methodenvielfalt etc.)
  • Personalentwicklung (z. B. Kommunikation, Beratungskompetenz etc.)
  • Organisationsentwicklung (z. B. Leitungskompetenz, Teamsteuerung etc.).

Es kann sich auf Einzelpersonen, Teilgruppen oder das gesamte Kollegium beziehen. Um das zielgerichtete gemeinschaftliche Lernen eines Kollegiums oder Teilkollegiums zu unterstützen, kann jede Schule nach dem Runderlass „Schulinterne Fortbildungen an allgemein bildenden Schulen“ (RdErl. d. MK v. 06.06.2013) unter bestimmten Voraussetzungen an einem Schultag pro Schuljahr eine schulinterne Fortbildung durchführen.

Die Erstellung und Weiterentwicklung des Fortbildungskonzeptes sollte transparent und unter Mitwirkung des Personalrats und der Gleichstellungsbeauftragten geschehen. Eine Fortbildungsbeauftragte bzw. ein Fortbildungsbeauftragter kann bestimmt werden, die bzw. der für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts verantwortlich ist.

Nachfolgend finden Sie mit Blick auf das Fortbildungskonzept Beispiele guter Praxis aus den verschiedenen Schulformen, die Sie bei der Erarbeitung Ihres Fortbildungskonzeptes unterstützen können.