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Frühkindliche Bildung

Richtlinie Ausstattung

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der räumlichen und materiellen Ausstattung von Kindertagesstätten

Das Niedersächsische Kultusministerium unterstützt mittels eines Förderprogramms die Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung über Zuwendungen für Maßnahmen zur räumlichen und materiellen Ausstattung von Kindertagesstätten. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der räumlichen und materiellen Ausstattung von Kindertagesstätten (RL Ausstattung)“ ist am 09.02.2022 in Kraft getreten.  

Die Förderung dient dem Zweck, die von Kindern in Kindertagesstätten genutzten Räume oder Außenflächen so zu verbessern oder auszustatten, dass die Lern- und Bildungsprozesse angeregt und unterstützt werden. Berücksichtigt werden auch digitale Ausstattungsgegenstände zur pädagogischen Arbeit mit Kindern. Ergänzend sind Investitionen in eine personalgerechte Raumgestaltung und Ausstattung möglich, sofern diese Räume auch von Kindern in Kindertagesstätten genutzt werden.

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N-Bank) ist mit der Abwicklung dieses Förderprogramms beauftragt. Die Richtlinie sieht eine Antragsfrist bis zum 31. Juli 2022 vor.  Aufgrund des hohen Bedarfs ist das zur Verfügung stehende Mittelvolumen von rd. 15 Mio. Euro absehbar bereits vollumfänglich ausgeschöpft, sodass voraussichtlich keine weiteren Anträge bedient werden können.