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Die Umsetzung des BNE-Erlasses in Niedersachsen

BNE an den Schulen in Niedersachsen

Bildung für Nachhaltige Entwicklung wird explizit im
Nachhaltigkeitsziel 4 "Hochwertige Bildung" genannt.
Der Film nennt neben dieser globalen Einordnung viele Beispiel für die Umsetzung von BNE an ihrer Schule - von der Einrichtung einer Umwelt-AG bis zur BNE-Schulentwicklung.

Der Film ist erstellt vom Kultusministerium und dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) wird der BNE-Erlass.

Die Aufgaben der BNE-Ansprechpersonen an den Schulen

"Die Schulleitung benennt eine Lehrkraft als BNE-Ansprechpartnerin oder BNE-Ansprechpartner. Die BNE-Ansprechpartnerin oder der BNE-Ansprechpartner unterstützt die Schulleitung, die zur Auseinandersetzung mit BNE anregt und den Prozess strukturiert und steuert.“ (BNE-Erlass Niedersachsen vom 01.03.2021)

Für das Kultusministerium ist es wichtig, in jeder Schule eine Ansprechperson für BNE zu haben, die Informationen zu Fortbildungen, Veranstaltungen, Material etc. aufnehmen und ggf. im Kollegium verteilen kann. Ihre konkreten Aufgaben darüber hinaus sind abhängig vom jeweiligen Schulentwicklungsprozess und den damit verbundenen Bedarfen einer Schule sowie von den individuellen Möglichkeiten der BNE-Ansprechperson. Damit wir mit allen BNE-Ansprechpartnerinnen und -partnern in Kontakt kommen können, bitten wir diesen Personenkreis, sich hier mit ihren Kontaktdaten zu registrieren.

Um Schulen bei der Umsetzung von BNE zu unterstützen, werden regelmäßig überregionale und regionale Fortbildungen angeboten. Für diese melden sich Lehrkräfte bitte in der Veranstaltungsdatenbank VeDaB an. Darüber hinaus steht die Fachberatung BNE im Rahmen des B&U-Systems zur Verfügung.