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Grundlegendes zur Ausbildung nach Pflegeberufegesetz

Seit dem 01.01.2020 werden die Pflegeausbildungen in Deutschland durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) neu geordnet. Die Ausbildung nach PflBG ist dabei generalistisch ausgerichtet und vermittelt die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung 'Pflegefachfrau' oder 'Pflegefachmann' zu führen. Alternativ ist es möglich, sich für einen Ausbildungsschwerpunkt in der Altenpflege oder in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu entscheiden und die Erlaubnis zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung zu erhalten.

Die Ausbildung nach PflBG fokussiert grundsätzlich den Erwerb von Kompetenzen, die für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen notwendig sind. In Niedersachsen wird der Bildungsgang als 'Berufsfachschule Pflege' geführt.

Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre und umfasst dabei theoretischen und praktischen Unterricht im Umfang von 2100 Stunden sowie eine praktische Ausbildung im Umfang von mindestens 2500 Stunden.

Allgemeinbildende Fächer werden berufsbezogen im Umfang von mindestens 280 Stunden unterrichtet. In der Auswahl der Fächer wird sich am berufsübergreifenden Lernbereich der bisherigen Berufsfachschule Altenpflege orientiert (Deutsch/Kommunikation; Fremdsprache/Kommunikation; Politik; Religion/Werte und Normen).