Berufliche Bildung
Berufliche Informatik
Neue Rahmenrichtlinien
Mit Einführung der neuen Rahmenrichtlinien für das Profilfach Berufliche Informatik im Beruflichen Gymnasium - Gesundheit und Soziales -, - Technik - sowie - Wirtschaft – sind im Fach Berifliche Informatik erstmals gemeinsame Vorgaben für alle Beruflichen Gymnasien (Gesundheit und Soziales, Technik, Wirtschaft) anzuwenden. Die neuen Rahmenrichtlinien sind verbindlich und ab dem Schuljahr 2022/23 dem Unterricht zugrunde zu legen. Sie ersetzen die „Rahmenrichtlinien für das Fach Informationsverarbeitung im Beruflichen Gymnasium – Gesundheit und Soziales“ (Stand: Juli 2012), die „Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Informationsverarbeitung im Fachgymnasium – Technik“ (Stand: Februar 2003) sowie die „Rahmenrichtlinien für das Fach Informationsverarbeitung im Beruflichen Gymnasium – Wirtschaft“ (Stand Mai 2001). Für die Schülerinnen und Schüler, die sich am 31.07.2022 im Bildungsgang befinden, gelten die bisherigen RRL weiter und treten mit Ablauf des 31.07.2024 außer Kraft.
Teilzentrales Abitur
Die Einführung eines teilzentrales Abitur ab dem Abiturtermin 2027 wird wegen der Reform der gymnasialen Oberstufe ausgesetzt.
Geänderte Vorgaben zur Abgabe von Prüfungsvorschlägen für das Unterrichtsfach Berufliche Informatik
Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird der 15.12. als Abgabedatum der Prüfungsvorschläge festgesetzt.
Ab dem Abitur 2026 sind pro Schule (auch für Schulen mit mehreren Beruflichen Gymnasien) bzw. pro Prüfungsverbund genau ein Prüfungsvorschlag A und ein Prüfungsvorschlag B einzureichen.
Bearbeitungszeit mündliche Prüfungen
Wird für eine mündliche Prüfung im Unterrichtsfach Berufliche Informatik ein Informatiksystem wesentlich zur Vorbereitung und Darstellung der Lösung eingesetzt, beträgt die Prüfungsvorbereitungszeit aufgrund der praktischen Prüfungsanteile maximal 60 Minuten.
Nutzung eingeführter digitaler Hilfsmittel in Prüfungssituationen
Laut Erlass zur Nutzung eingeführter digitaler Endgeräte in Prüfungssituationen“ (vgl. RdErl. d. MK v. 02.11.2020 – 33-83 212/1-02/19 – VORIS 22410 –), der auch im Abitur Berufliche Informatik anzuwenden ist, ist eine digitale Abgabe von Prüfungsergebnissen der Schülerinnen und Schüler möglich. Die Schule muss eine Archivierung der Prüfungsergebnisse gewährleisten.
Hierdurch wird der Erlass vom 20.03.2014 ersetzt, der die physische Trennung der Rechner vom Netz in Prüfungssituation sowie den Ausdruck der Prüfungsergebnisse regelte.
Berufliches Gymnasium
mit den Schwerpunkten Bautechnik, Elektrotechnik, Mechatronik, Metalltechnik, Informationstechnik
und Gestaltungs- und Medientechnik
mit den Schwerpunkten Agrarwirtschaft, Ökotrophologie, Gesundheit-Pflege und Sozialpädagogik
Materialien in Entwicklung
Aktuell werden im Rahmen eines Innovationsvorhabens Lernsituationen für die Lerngebiete Q1 bis Q4 erarbeitet. Diese Lernsituationen sollten zum Ende des Kalenderjahres 2024 hier zur Verfügung stehen.
Ebenso werden im Rahmen einer Kommission exemplarische Abiturprüfungen erstellt. Diese exemplarischen Abiturprüfungen sollen zum Ende des Schuljahres 2024/2025 fertig sein und werden im Laufe des Schuljahres 2025/2026 hier zur Verfügung stehen.
Ordnungsmittel und Materialien für den Unterricht in berufsbildenden Schulen
Ordnungsmittel und Materialien für den Unterricht in berufsbildenden Schulen
- P4-Prüfungserstellung im Profilfach Berufliche Informatik am BG (VA-Nummer: 24.39.04), 30.09.-01.10.2024
- Implementierung der Lernsituationen für das Fach Berufliche Informatik aus dem Innovationsvorhaben (VA-Nummer: 24.45.32), 04.11.2024, 16:00 - 18:00 Uhr
- Implementierung der Lernsituationen für das Fach Berufliche Informatik aus dem Innovationsvorhaben (VA-Nummer: 24.46.40), Präsenzveranstaltung, 11. und 12.11.2024, jeweils 10:00 bis 17:00 Uhr
Wir arbeiten nach einem Beratungskonzept, das neben den allgemeinen Grundsätzen die Besonderheiten der Berufsbereiche einbezieht.
Die Innovationszyklen im Bereich der (Beruflichen) Informatik sind besonders hoch.
Das Unterrichtsfach Berufliche Informatik wird ausschließlich an Beruflichen Gymnasien unterrichtet. Als Profilfach wird dieses Unterrichtsfach in allen unterschiedlichen Beruflichen Gymnasien verpflichtend unterrichtet.
Das Unterrichtsfach Berufliche Informatik unterliegt der Abiturevaluation.
Die Zuständigkeit der Fachberatung Berufliche Informatik umfasst auch die Begutachtung von dezentralen Abituraufgabenvorschlägen.
Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt in diesem Berufsbereich bedarf einer steten Anpassung der anzustrebenden Kompetenzen sowie einzusetzender Lernarrangements und Medien.
Begleitung und Unterstützung aktueller Innovationsvorhaben z. B. in der Thematik der Digitalisierung der Arbeitswelt
Unterstützung bei der Implementierung neuer Curricula.
Unterstützung und Beratung bei der Optimierung schuleigener Curricula und der Erstellung von Lernsituationen.
Unterstützung und Beratung bei der Konzeption kompetenzorientierter Prüfungen und deren Evaluation.
Beratungsschwerpunkte
- Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales
- Berufliches Gymnasium Technik
- Berufliches Gymnasium Wirtschaft
Marc Hannappel, Dr. Meinhard Kloke, Dr. Sabine Volbracht
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Fachberater für berufsbildende Schulen für das
Unterrichtsfach Berufliche Informatik an Beruflichen Gymnasien
Regionales Landesamt für
Schule und Bildung