7 Gefährdungsbeurteilung A - Räume und Bereiche
Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind im Hinblick auf Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit unter Berücksichtigung aller Faktoren der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation, der arbeitenden Menschen und der auftretenden Wechselwirkungen zu erheben, zu beurteilen, Verbesserungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen, auf Wirksamkeit zu prüfen, sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Der gesamte Prozess ist zu dokumentieren.
Die sicherheitstechnischen Gefährdungen lassen sich als Erhebung nach Räumen und Bereichen mit Hilfe von sogenannten Checklisten systematisch ermitteln. Hieraus sind Präventions- und Schutzmaßnahmen herzuleiten. Die Gefährdungsbeurteilung ist auf aktuellem Stand zu halten.
Eine Anleitung zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie auf der u. g. Seite.
Bitte hinterlegen Sie in diesem Kapitel ggf. folgende Dokumente:
- Festlegung der zu beurteilenden Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
- Checklisten/Erhebungsbögen