Informationen für Vorgesetzte
Wenn Beschäftigte wiederholt im Arbeitsalltag einer Schule so auffallen, dass der Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch nahe liegt, sind grundsätzlich alle Kolleginnen und Kollegen aufgerufen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten tätig zu werden. Ihnen als Vorgesetzte oder Vorgesetzter kommt dabei eine besondere Rolle zu. Das soziale Umfeld der Betroffenen ist in solchen Situationen jedoch oftmals verunsichert und befindet sich in einem inneren Konflikt: Nichts tun und abwarten oder handeln und das Gespräch suchen? Um diese Ambivalenz aufzulösen und eine Entscheidung zu treffen, kann es hilfreich sein, sich vertrauensvoll von einer außenstehenden Person beraten zu lassen.
Unser Angebot reicht von der persönlichen Beratung der Vorgesetzten, der Betroffenen, der Personalvertretungen und des Kollegiums über die Vermittlung von Beratungs- und Hilfsangeboten bis hin zur Unterstützung bei der Umsetzung der Dienstvereinbarung Sucht sowie Fortbildungen und Workshops zum Thema Gesundheits- und Suchtprävention.
Die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Beauftragten und ihres zuständigen Beauftragten für Suchtfragen finden Sie über die Beratersuche.
Fallbeispiel: „Was ist noch Privatsache und wo fängt meine Verantwortung an?"
Die junge Kollegin Martina K. ist seit einem Jahr an Ihrer Schule beschäftigt. Seit Beginn ihrer Tätigkeit überrascht sie die Kolleginnen und Kollegen damit, die neuesten Nachrichten aus der Region und aller Welt zu haben, die oft noch keine Stunde alt sind. Mit den jungen Kolleginnen und Kollegen dreht sich das Pausengespräch zumeist um die neuesten Smartphone-Modelle und Aktivitäten in sozialen Netzwerken. Einigen hat sie dabei geholfen, Accounts einzurichten und das eigene Profil „aufzuhübschen“ bzw. zu manipulieren. Nachdem einige die Einrichtung eines kollegiumsübergreifenden Gruppenchats abgelehnt hatten, reagierte Frau K. sehr verärgert und vermeidet seitdem den Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen. In den letzten Wochen ist Ihnen aufgefallen, dass sich Martina K. in den Pausen kaum noch im Lehrerzimmer aufhält. Meistens bleibt sie in ihrem Klassenraum oder geht allein in einen Nebenraum, immer mit ihrem Smartphone beschäftigt. Auf dem Weg zur Aula wären Sie neulich fast mit ihr zusammengestoßen, weil sie eine Nachricht auf ihrem Smartphone tippte. Die Schülerinnen und Schüler berichten Ihnen, dass Frau K. auch im Unterricht viel über neueste Apps und soziale Netzwerke spreche und sogar einen Klassen-Gruppenchat eingerichtet habe. Von einem Kollegen haben Sie erfahren, dass die Kollegin sogar während des Unterrichts mit ihrem Smartphone beschäftigt gewesen sei. Auch einige Schülerinnen und Schüler in der Klasse von Frau K. befassen sich mit ihren Smartphones, obwohl dies laut Schulordnung während des Unterrichtes untersagt ist. Sie fangen an, sich ernsthafte Sorgen um Frau K. zu machen. Sie überlegen, ob Sie in Ihrer Funktion als Vorgesetzte oder Vorgesetzter etwas unternehmen sollen oder sogar müssen und was der richtige Schritt sein könnte?