Betriebsanweisungen
Das falsche menschliche Verhalten als großer Risikofaktor
Nach der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung verschiedener technischer und organisatorischer Maßnahmen, bleiben immer noch Restgefährdungen, die nur der Mensch durch richtiges Verhalten verhindern kann. Um alle Beschäftigten einheitlich unterweisen zu können und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich jederzeit dem Bereich entsprechend über die Gefährdungen und Maßnahmen zu informieren, müssen Betriebsanweisungen ausgehängt werden.
Zudem werden weitere betriebliche Abläufe, wie z. B. zur Ersten Hilfe, dem Verhalten bei Störungen oder der Entsorgung von Gefahrstoffresten, geregelt.
Diese Betriebsanweisungen müssen die Bereiche, Maschinen, Anlagen und Arbeitsverfahren, Gefahrstoffe und ggf. Biostoffe oder PSA abdecken.
Vorlagen von Betriebsanweisungen für Geräte und Maschinen im WORD docx Format finden Sie unter folgendem Link:
Jede Werkhalle bietet andere Voraussetzungen. Somit ändern sich auch betriebliche Abläufe und/oder Arbeitsverfahren. Eine Musterbetriebsanweisung kann somit nur eine solide Grundlage darstellen.
Weitere Informationen zur Anpassung der Dateivorlagen an Ihren Betrieb, der Schule oder den Werkbereich erfahren sie hier:
Anpassen einer Betriebsanweisung
Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen gem. § 14 (1) Gefahrstoffverordnung
Nutzen Sie bitte bei der Suche nach Betriebsanweisungen für Gemische und Zubereitungen, wie z. B. Spiritus oder diverse Reinigungsmittel, die aktuelle WINGISOnline-Datenbank der BG- Bau oder den Service der BGHM und der RCI GisChem.
Hier gelangen Sie auf die Webseiten der Berufsgenossenschaften mit der Möglichkeit, Word oder PDF-Texte zu generieren sowie weitere Informationen zu erhalten:
Für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen empfiehlt sich das Gefahrstoffinformationssystem der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)