Leitgedanke im Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement
Präventionsangebote
Mit dem EU-Recht zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und dem Arbeitsschutzgesetz ist Prävention als betriebliche und berufsgenossenschaftliche Aufgabe deutlich in den Vordergrund gerückt. Dabei geht es nicht nur um den Schutz vor Unfällen und Berufskrankheiten, sondern auch vor berufsbedingten Erkrankungen. Dies hat die Kultusministerkonferenz bereits 2012 in einem gemeinsamen Beschluss aufgenommen.
Die Gesundheit der Beschäftigten an unseren Schulen und Studienseminaren ist Voraussetzung für die Bewältigung der vielfältigen Beanspruchungen des Berufsalltags an Schulen. Sie wirkt sich parallel maßgeblich auf die Unterrichtsqualität und damit auf den Lernerfolg unserer Schülerinnen und Schüler aus. Ein weiteres Ziel ist die Senkung des Anteils an Frühpensionierungen, deren Hauptgründe psychische und psychosomatische Erkrankungen sind. Im sicherheitstechnischen und psychosozialen Bereich stehen unseren Beschäftigten bereits seit vielen Jahren eine große Auswahl an Beratungs- und Unterstützungsangeboten durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitspsychologinnen und -psychologen sowie Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner zur Verfügung.
Ergänzend zu den auf dem Arbeitsschutzgesetz basierenden Angeboten wurde in den letzten Jahren die Prävention durch das Niedersächsische Kultusministerium immer weiter ausgebaut. Unsere Präventionsangebote stärken die Beschäftigten im Rahmen des Arbeitsschutzes und Gesundheitsmanagements sowohl individuell, gemeinsam im Kollegium als auch im gesamten System Schule. Sie erweitern passgenau und nachhaltig das landesweite AuG-Gesamtkonzept. Sie wurden vor der landesweiten Einführung pilotiert und werden teilweise wissenschaftlich begleitet, regelmäßig evaluiert und laufend neuen Anforderungen angepasst. Kompetente Kooperationspartner unterstützen uns vielfältig bei der Umsetzung in Niedersachsen.