Phenolphthalein hat eine neue Legaleinstufung bekommen, die diesen Stoff nunmehr als krebserzeugend (K2), sowie möglicherweise mutagen (M3) und reproduktionstoxisch (RF3) ausweist.
Dies bedeutet für die allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen, dass Phenolphthalein in Konzentration von 1 Gew.-% und mehr nicht mehr verwendet werden darf, weder in Schüler- noch in Lehrerversuchen.
Zubereitungen/Mischungen mit Phenolphthalein in Konzentrationen unter 1 Gew.-% können weiterhin verwendet…
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