Bek. des MK vom 5.9.2023 – 22 - 40185-3-1
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Produkte (Stoffe oder Gemische) mit einem Diisocyanatgehalt ≥ 0,1 Gew.-% seit dem 24.8.2023 nur noch von geschultem Personal verwendet werden dürfen. Dies gilt auch für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an Schulen.
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