Programme - allgemein bildende Schulen
Für die nachfolgenden ergänzenden Programme können Schulen weitere Mittel bei den RLSB beantragen, die bis spätestens zum 31.12.2022 zur Verfügung stehen. Sie können jedoch nur nach vorheriger Freigabe durch das RLSB in Anspruch genommen werden. Die Freigabe der Mittel erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs des Onlineformulars beim RLSB. Das Onlineformular 2 zur Beantragung von Mitteln finden Sie unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabs.
Bei Nr. 2.6 „Einsatz von Freiwilligendienstleistenden in Kooperation mit außerschulischen Partner“ stehen die Haushaltsmittel für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 zur Verfügung. Ein Einsatz von Freiwilligen ist nach dem 31.12.2022 nur möglich, wenn von den antragsberechtigten Schulen nach Freigabe durch die RLSB die Rechtsverpflichtungen bereits im Jahr 2022 eingegangen wurden. Die Verausgabung der Mittel muss bis spätestens zum 31.07.2023 erfolgen.“
Die eingereichten Rechnungen werden vom RLSB ausgezahlt. Für die Auszahlung der Mittel ist zunächst auf den einzureichenden Rechnungsbelegen sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen. Danach werden diese mit dem Onlineformular 4 unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabrech hochgeladen.
Die Mittel für ergänzende Programme können die Schulen erst nach Veröffentlichung beantragen.
Für die Maßnahme „Stärkung von Schülerinnen und Schülern in ihrer emotional-sozialen Entwicklung und Förderung der sozialen Kompetenzen“ sind landesweit 1,5 Mio. Euro bestimmt. Aus diesem Budget können Maßnahmen zur Qualifizierung von Lehrkräften in der Beratung (z. B. systemische Beratung, ZORA, lösungsorientierte Gesprächsführung), im pädagogischen Programm Entwicklungstherapie/ Entwicklungspädagogik (ETEP), im Rahmen des Projekts „Familie und Schule“ (FiSch) oder im Zuge anderer Projekte im inklusiven Kontext an Schule (Familienklasse, Werkstattklasse, Lernoasen, Trainingsraum) finanziert werden. Die Fachbereiche Inklusive Bildung und die RZI-Leitungen unterstützen die Schulen in ihrer Vorhabenplanung.
Die Beantragung erfolgt mittels Onlineformular 2 unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabs.
Eine Freigabe durch den FB IB des zuständigen RLSB ist notwendig. Die eingereichten Rechnungen werden vom RLSB ausgezahlt. Für die Auszahlung der Mittel ist zunächst auf den einzureichenden Rechnungsbelegen sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen. Danach werden diese mit dem Onlineformular 4 unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabrech hochgeladen.
Für kleine Schulen stehen in den RLSB abrufbare Mittel zur Stärkung der Basiskompetenzen von Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen im Umfang von 1,5 Millionen € zur Verfügung. Diese Mittel können verwendet werden für:
- Sachmittel: z. B. für die Anschaffung von Lernmaterial, von bis 31.12.22 befristeten Software-Lizenzen oder Lernprogrammen
- Angebote externer Kooperationspartner zur allseitigen Stärkung und fachlichen Unterstützung für Schülerinnen und Schüler: z. B. regionale Lernhilfe-Angebote, Logopädie oder Ergotherapie. Mit den externen Partnern kann ein schriftlicher Vertrag über die vereinbarte Leistung geschlossen werden. Sollte ein Vertragsmuster nicht vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, können Sie einen Mustervertrag der RLSB verwenden. Sofern Sie im Einzelfall eine rechtliche Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr jeweils zuständiges RLSB. Eine rechtliche Beratung der Landesbildungszentren durch die RLSB kann nicht erfolgen.
- andere unterstützende Maßnahmen zur Förderung von Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler
(Personalmaßnahmen werden aus diesem Budget nicht finanziert.)
Die Beantragung erfolgt mittels Onlineformular 2 unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung. Eine Freigabe durch das zuständige RLSB ist notwendig. Die eingereichten Rechnungen werden vom RLSB ausgezahlt. Für die Auszahlung der Mittel ist zunächst auf den einzureichenden Rechnungsbelegen sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen. Danach werden diese mit dem Onlineformular 4 unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabrech hochgeladen.
Ergänzend zum Sonderbudget erhält jede der 14 Schulen mit Beschulung in den Standorten der LAB NI zweckgebunden für diesen Unterricht in den Standorten der LAB NI ein Budget in Höhe von 4.250 €.
Über die zusätzlichen Mittel des Sonderbudgets PLUS werden die Schulen zeitnah informiert. Für diese Mittel muss keine Freigabe durch die RLSB beantragt werden.
Diese Mittel können verwendet werden für:
- Sachmittel, z. B. für
- die Anschaffung von Lehrmittel, Lehr-/Lernmaterial und von bis 31.12.22 befristeten (Software-)Lizenzen oder Lernprogrammen zweckgebunden für den Unterricht in den Standorten der LAB NI,
- Verbrauchsmaterial zweckgebunden für den Unterricht bzw. für die zu unterrichtenden Kinder und Jugendlichen in den Standorten der LAB NI und z. B. zur Ergänzung der Ausstattung der Unterrichtsräume in den Standorten der LAB NI (nur nach Absprache mit der LAB NI).
- Außerunterrichtliche Lernangebote
- Maßnahmen zur Fortbildung, Qualifizierung und Unterstützung der Lehrkräfte, die in den Standorten der LAB NI unterrichten (z. B. Fortbildung/Qualifikation im Bereich Deutsch als Zweitsprache, Arbeit in heterogenen Lerngruppen, Umgang mit Kindern bzw. Jugendlichen mit Fluchterfahrungen, Coaching für die unterrichtenden Lehrkräfte, Supervision für diese Lehrkräfte).
ACHTUNG! Die sachlich und rechnerisch richtig gezeichneten Rechnungen werden zur Auszahlung über das zuständige schulfachliche Dezernat an den Fachbereich Finanzen des RLSB in Papierform übersandt.
Ein Familien-Leserolli ist ein Rollkoffer mit Büchern und anderen Medien, den die Schülerinnen und Schüler einer Klasse für einen bestimmten Zeitraum mit nach Hause nehmen können. Ein Familien-Leserolli bietet viele Möglichkeiten, Eltern in die Leseförderung einzubinden und als Partnerinnen und Partner zu gewinnen. Nähere Informationen für die Ausstattung sowie für den Einsatz eines Lese-Rollis finden Sie unter https://alf-hannover.de/archiv/ein-familien-leserolli-gemeinsam-mit-eltern-auf-buecherreise-gehen.
Die Beantragung erfolgt mittels Onlineformular 2 unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung. Eine Freigabe durch das zuständige RLSB ist notwendig. Die eingereichten Rechnungen werden vom RLSB ausgezahlt. Für die Auszahlung der Mittel ist zunächst auf den einzureichenden Rechnungsbelegen sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen. Danach werden diese mit dem Onlineformular 4 unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabrech hochgeladen.
Bitte beachten Sie bei der Verwendung von Mitteln aus dem Sonderbudget sowie den ergänzenden Programmen zu Nr. 2.1 bis 2.4, die nicht Personalmaßnahmen betreffen, Folgendes:
Für die Ausgabe von Mitteln bis zu 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sind keine besonderen Regelungen zu beachten. Für die Ausgabe von Budgetmitteln bis 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) (bis 01.10.2021 bis 214.000 Euro, bis 01.04.2022 bis 100.000 Euro) sind schriftlich (auch per E-Mail) von mindestens drei Anbietern Angebote einzuholen. Die Angebote dürfen bei einem geschätzten Auftragswert bis 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) per E-Mail eingereicht werden, sonst auf dem Postweg. Nach einer angemessenen Angebotsfrist (je nach vermutetem Angebotsumfang, i. d. R. mind. 7 Tage) vermerken Sie den ausgewählten Anbieter und beauftragen diesen.
Das Deutsche Zentrum für Lehrerbildung Mathematik (DZLM) startet im September eine erste Reihe von Online-Fortbildungen, in der Förderansätze und Materialien für alle Lehrkräfte und Förderkräfte vorgestellt werden. Der Auftakt findet am 16.09.2021 von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr statt. Die Reihe wird dann etwa im wöchentlichen Rhythmus fortgesetzt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist allerdings unbedingt erforderlich.
https://dzlm.de/kalender/dzlm-online-seminar-reihe-2021
Für das Programm kann man sich direkt beim Anbieter anmelden.
- Für öffentliche Schulen mit bis zu 300 Schülerinnen und Schülern besteht die Möglichkeit in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 Freiwilligendienstleistende einzusetzen. Dafür stehen Mittel im Umfang von 1 Millionen Euro zur Verfügung.
- Der Einsatz der Freiwilligen kann bis zu einer Dauer von 12 Monaten erfolgen und muss bis spätestens zum 31.07.2023 beendet sein. Die Freiwilligen dürfen höchstens für 19,9 Stunden in den Schulen beschäftigt werden. Für den Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit außerschulischen Partnern ist die vorherige Freigabe durch das zuständige RLSB notwendig.
- Ein Einsatz von Freiwilligen ist nach dem 31.12.2022 nur möglich, wenn von den antragsberechtigen Schulen nach Freigabe durch die RLSB die Kooperationsvereinbarung bereits im Jahr 2022 eingegangen wurde.
- Je antragsberechtigter Schule kann nur ein Antrag bewilligt werden. Sollte der Einsatz weniger als sechs Monate betragen oder in den ersten sechs Monaten vorzeitig beendet werden, kann ggf. ein weiterer Antrag bewilligt werden.
- Die Beantragung erfolgt mittels Onlineformular 2 unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabs.
- Die eingereichten Rechnungen werden vom RLSB ausgezahlt. Für die Auszahlung ist das auf der Internetseite https://www.rlsb.de/themen/schulorganisation/freiwilligendienste hinterlegte Formular „FD 18 – Abrechnung Freiwilligendienstleistende“ zu verwenden. Dieses wird einschließlich des Rechnungsbelegs monatlich zur Auszahlung über das Onlineformular 4 unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabrech hochgeladen.
2.7 Programm: Förderung der kulturellen Bildung „Kultur/Sprache/Integration“ und „Musik und Kultur in der Schule“
Das Land Niedersachsen stellt für die kulturelle Bildung im Rahmen des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft!“ erhebliche Zusatzmittel zur Förderung insbesondere von bildungsbenachteiligten Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Ein Fördertopf „Kultur/Sprache/Integration“ besteht über die LKJ Niedersachsen, ein weiterer – „Musik und Kultur in der Schule“ – wird über die Fachkommission HAUPTSACHE:MUSIK (MK und RLSB Lüneburg) umgesetzt.
Gefördert werden neu zu planende regionale oder überregionale Kulturprojekte verschiedener kultureller Genre, die gemeinsam mit kulturellen Partnern landesweit für Schülerinnen, Schüler und Schulen in Projekten durchgeführt werden. Hierzu zählen u. a. schulübergreifende Kulturcamps sowie ganz konkrete Kooperationsprojekte mit Schulen. Beide Förderprogramme sollen Kinder und Jugendliche erfahrungsnah zur Teilnahme an Kultur motivieren. Dabei sollen sowohl besonders durch die Pandemie benachteiligte Schülerinnen und Schüler sprachliche Erfahrungen sammeln als auch die Zusammenarbeit bei der Projektarbeit befördert werden.
Kulturelle Aktionen, Projekte und Programme sollen auch zur weitergehenden Vernetzung mit verschiedenartigen kulturellen Einrichtungen anregen. Da hierdurch auch u.a. auch Reisekosten und Raummieten abgerechnet werden können, werden auch Besuche von Schülerinnen und Schülern bei Kulturpartner*innen möglich. Die Förderungen können bis zu 100% gewährt werden. Die Projekte müssen im Schuljahr 2021/22 inkl. der Sommerferien 2022 stattfinden. Die späteste Beantragung ist am 1.5.2022. Die Mittel, zwischen 5.000 und 15.000 Euro, werden in bewährter Weise von den Kulturpartnern beantragt und verwaltet. Interessierte Schule-Kultur-Kooperationen können sofort mit den Planungen und Entwicklung der Projektideen beginnen.
Alle Informationen und die Förderanträge zum Topf »Kultur– Sprache– Integration« finden Sie hier: https://startklar-in-die-zukunft.lkjnds.de/willkommen.html.
Die LKJ Niedersachsen e.V. berät in einer wöchentliche Online-Sprechstunde zum Förderprogramm:
https://lkjnds.de/foerderung/startklar-in-die-zukunft-kultusministerium.html#c5137
Die genauen Bedingungen und Antragsformulare zum Förderprogramm »Musik und Kultur in der Schule« finden Sie auf www.hauptsache-musik.org.
Pressemitteilung über ein Gespräch von Herrn Minister mit der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ):
Für Maßnahmen „Sozial-Emotionales Lernen“ stehen in den RSLB insgesamt 3,4 Mio. Euro aus dem Sondervermögen des Bundes zur Verfügung. Aus diesem Budget können an den allgemein bildenden Schulen sowie an Berufsbildenden Schulen zusätzliche Angebote zum sozial-emotionalen Lernen für Schülerinnen und Schüler erfolgen, die in sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie einzuordnen sind. Gefördert werden Ausgaben für Sachmittel und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Maßnahmen und Aktivitäten des Aktionsprogramms des Niedersächsischen Kultusministeriums „Startklar in die Zukunft“, die in der Grünen Liste Prävention https://www.gruene-liste-praevention.de/nano.cms/datenbank/information aufgenommen sind. Die Maßnahmen sollen sowohl das Individuum als auch die Gruppendynamik der Klassengemeinschaften im Schulalltag fördern. Die Regionalen Beauftragten für Gesundheitsförderung und Prävention unterstützen Schulen gern in der Vorhabenplanung. Die Beantragung erfolgt mittels Onlineformular unter: https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabs. Die Freigabe der Mittel erfolgt für die antragstellende Schule durch Zustimmung der zuständigen schulfachlichen Dezernentin bzw. des zuständigen schulfachlichen Dezernenten nach Absprache mit der bzw. dem Regionalbeauftragten für Prävention und Gesundheitsförderung des jeweiligen RLSB. Die eingereichten Rechnungen werden vom RLSB ausgezahlt. Für die Auszahlung der Mittel ist zunächst auf den einzureichenden Rechnungsbelegen sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen. Danach werden diese mit dem Onlineformular unter https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabrech hochgeladen. |
Für den Bereich Gesundheitsförderung und Prävention stehen in den RLSB abrufbare Mittel (3.95 Mio) aus dem Sondervermögen des Landes zur Verfügung. Die Mittel können verwendet werden für Sachmittel und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Maßnahmen und Aktivitäten des Aktionsprogramms des Niedersächsischen Kultusministeriums „Startklar in die Zukunft“.
Im Einzelnen sind dies:
- Bildungsveranstaltungen externer Anbieter zur Gesundheitsförderung und Prävention
- Medien und Materialien für Schülerinnen und Schüler, die für die v.g. Maßnahmen zur Zielerreichung erforderlich sind.
- Qualifizierung und Fortbildung von Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Personen, die mit Aufgaben der der Sozialarbeit in schulischer Verantwortung betraut sind.
Die Beantragung erfolgt mittels Onlineformular 2 unter:
https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/copy_of_eproabs.
Die Freigabe der Mittel erfolgt durch Zustimmung der jeweils für die antragstellende Schule zuständigen schulfachlichen Dezernentin bzw. des zuständigen Dezernenten. Die direkte fachliche Rückkopplung im Genehmigungsverfahren wird von den Regionalbeauftragten für Prävention und Gesundheitsförderung der jeweiligen RLSB sichergestellt. Diese beraten Schulen auch gern in der Vorhabenplanung.
Die eingereichten Rechnungen werden vom RLSB ausgezahlt. Für die Auszahlung der Mittel ist zunächst auf den einzureichenden Rechnungsbelegen sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen. Danach werden diese mit dem Onlineformular 4 unter https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabrech hochgeladen.
Ergänzend zu den zeitlich befristeten 36 Beschäftigungsmöglichkeiten in der Schulpsychologie können zusätzliche fachpsychologische Leistungen außerhalb der Schulpsychologischen Beratung der RLSB in Anspruch genommen werden. Die psychologischen Beratungsleistungen sollen zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei pandemiebedingten schulischen Defiziten, Nachteilen oder Beeinträchtigungen dienen. Antragsteller bzw. Antragstellerinnen sind Schulleitungen, Lehrkräfte/Beratungslehrkräfte und Fachkräfte für schulische Sozialarbeit. Diese können über die Schulleitungen beim zuständigen RLSB entsprechende Dienstleistungen beantragen.
Voraussetzung für die psychologische Beratung im Anwendungsfeld Schule ist ein Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie. Alle Beraterinnen und Berater, die die genannten Kriterien erfüllen, können beratend in Schule tätig werden. Kurative Leistungen im Sinne einer Therapie werden nicht übernommen. Die Überprüfung der Qualifikation erfolgt im RLSB.
Mögliche Dienstleistungen, die in diesem Zusammenhang beantragt werden können, sind:
- Psychologische Beratung von Schülerinnen und Schülern
- Gruppenangebote für Schülerinnen und Schüler
- Fachpsychologische Fortbildung und Beratungen für lehrendes sowie nichtlehrendes
Personal - Supervision für lehrendes und nichtlehrendes Personal
Für die Inanspruchnahme psychologischer Beratungen und Unterstützungen durch externe Psychologinnen und Psychologen ist ein Gesamtkontingent im Umfang von 390.732 Euro vorgesehen.
Der Ablauf der Beantragung ist wie folgt festgelegt:
Antragstellende Schulen werden beim Onlineverfahren von den RLSB auf die Einhaltung des Vergabe- und Wettbewerbsrechts hingewiesen und erhalten das Angebot, sich über die Dezernate 1R entsprechend rechtlich beraten zu lassen.
Schulen beantragen im Onlineverfahren eine psychologische Dienstleistung und übersenden die erforderlichen Unterlagen ohne Nennung von teilnehmenden Personen und personenbezogene Daten als Dateianlagen. Dabei erfolgt eine automatische E-Mail an die jeweils zuständigen schulfachlichen Dezernentinnen bzw. Dezernenten und der Datensatz wird automatisch im Sharepoint generiert.
Die schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten leiten diese E-Mail dann den Dezernatsleitungen 5 zu und diese prüfen den Antrag, ggf. mit Kontaktaufnahme zur beantragenden Schule. Erst wenn diese eine Freigabe erteilt haben, kann das jeweilige schulfachliche Dezernat die Maßnahme freigeben und im Sharepoint als bewilligt kennzeichnen.
Die Beantragung erfolgt mittels Onlineformularen unter:
https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabs (ABS)
https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eprobbs (BBS)
Die eingereichten Rechnungen werden vom RLSB ausgezahlt. Für die Auszahlung der Mittel ist zunächst auf den einzureichenden Rechnungsbelegen sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen. Danach werden diese mit dem Onlineformular 4 unter:
https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/lernfoerderung/eproabrech hochgeladen.
Alle Programme und Angebote können im Bildungsportal unter: https://bildungsportal-niedersachsen.de/startklar-in-die-zukunft eingesehen werden. Dort werden in nächster Zeit weitere Angebote ergänzt. Die Schulen erhalten regelmäßig einen Hinweis über die eingestellten Angebote per E-Mail.
Folgende weitere ergänzende Programme und Fortbildungsangebote werden derzeit vorbereitet:
- Lernräume in den Schulferien
- Projekte zur Gesundheitsförderung
- Projekt „Hauptsache:Musik“
- Projekt Kultur-Sprache-Integration für allgemein bildende und Berufsbildende Schulen
Fortbildungsangebote:
- Leseförderung für Lesementorinnen und – mentoren
- Sprachförderung 2 P: Online-Fortbildung
- Fortbildungen für Personal Kita und Schule im Bereich Sport und Bewegung
- Fortbildungen für alle Lehrkräfte zur Überwindung der individuellen pandemiebedingten Entwicklungsrückstände im Bereich der Beruflichen Orientierung
Für den Ausbau des Contents in der Niedersächsischen Bildungscloud (NBC) stehen im Rahmen des Aktionsprogramms 14,5 Millionen Euro für Lernanwendungen im Bereich selbstorganisiertes Lernen und Diagnostik-Tools zur Verfügung. Als erstes wird damit die Lizenz des adaptiven Mathematik-Lernprogramms „bettermarks“ verlängert werden. Damit steht die Software mindestens für das gesamte kommende Schuljahr allen Schülerinnen und Schülern in der NBC zur Verfügung und unterstützt maßgeblich das individualisierte Lernen.
Direkt mit Beginn des Schuljahres werden auf dem Niedersächsischen Bildungsportal unter der Rubrik „Lernausgangslage“
(https://bildungsportal-niedersachsen.de/startklar-in-die-zukunft/lernstaende-und-lernfoerderung) verschiedene Diagnosetools der Verlage und anderer Anbieter gesammelt, die grundsätzlich oder befristet kostenfrei zur Verfügung stehen.
Mit Ende der Herbstferien, stehen dann drei Diagnose- oder Förder-Tools als Landeslizenz zur Verfügung, für die aktuell die Ausschreibung vorbereitet wird und die in Kürze starten.
Zu Beginn werden ein Diagnosetool für das Fach Deutsch in der Grundschule, eine Online-Lernstandserhebung für die Sekundarstufe I sowie ein Tool zur Förderdiagnostik und Förderplanung beschafft.
Daran anschließend werden längerfristig weitere qualitative Unterrichtsmaterialien und Lernanwendungen beschafft und über die NBC, und damit datenschutzkonform, zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen des Aktionsprogramms werden außerdem digitale Unterstützungstools entwickelt und den Schulen zur Verfügung gestellt werden wie eine Berufswahlapp, für das Kompetenzanalyse-Profil AC Video-Tutorials und eine digitale Plattform für Schülerinnen und Schüler sowie ein Kompetenzcheck für Sprachanfängerinnen und -anfänger an BBS (komPASS³).