Aktionsprogramm an Schulen in freier Trägerschaft
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“ wird das Programm „Aufholprogramme an Schulen in freier Trägerschaft“ umgesetzt.
Das Land gewährt auf Grundlage der nebenstehenden Richtlinie Zuwendungen für Programme und Maßnahmen an freien Schulen. Ziele der Programme und Maßnahmen sollen die individuelle und zielorientierte Unterstützung der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände, die Förderung von Kernkompetenzen sowie die Stärkung der Persönlichkeit sein. Die Schulen in freier Trägerschaft sollen durch die im Rahmen des Aktionsprogramms zur Verfügung gestellten Mittel die Möglichkeit erhalten, angepassten Unterricht und unterrichtsbegleitende Unterstützungsangebote umzusetzen.
Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 02.09.2021 und endet mit Ablauf des 31.07.2023.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie, Kontaktdaten der Ansprechpersonen sowie Formulare zum Mittelabruf und für die Erstellung der Verwendungsnachweises finden Sie auf der Internetseite der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung:
https://www.rlsb.de/service/online-verfahren/aktionsprogramme/sonderbudget-privat