CARE - Beratungsangebot
CARE (Chancen Auf Rückkehr Ermöglichen) ist ein vertrauliches Beratungs- und Unterstützungsangebot.
CARE bietet Unterstützung für alle Beschäftigten in Schulen und Studienseminaren, die sich beruflich oder privat in einer gesundheitsbelastenden Situation befinden oder von einer längerfristigen Erkrankung bedroht oder betroffen sind.
Betroffene können freiwillig, vertraulich und kostenfrei Beratungen durch die psychologischen PsychotherapeutInnen der CARE-Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Die geltenden Regelungen der Schweigepflicht und des Datenschutzes werden hierbei stets gewahrt.
Ziele von CARE
- Orientierung und Unterstützung bei psychosozialen Belastungen,
- Früherkennung ungünstiger Krankheitsverläufe,
- Sicherstellung einer zeitnahen Heilbehandlung,
- Verhinderung der Chronifizierung psychischer Erkrankungen,
- Ermöglichung einer dauerhaften Teilhabe am Arbeitsleben.
Angebote von CARE
- Ressourcenorientierte psychologische Beratung,
- Einschätzung der persönlichen Gesamtsituation unter gesundheitlichen, beruflichen und privaten Aspekten,
- Empfehlung oder ggf. zeitnahe Vermittlung von individuell passenden Maßnahmen bei Bedarf
wie z.B.- fachbezogene Beratungsangebote der Regionalen Landesämter,
- konkrete Therapie- bzw. Behandlungsplätze (ambulant und stationär),
- sonstige externe Beratungsangebote,
- auf Wunsch flankierende psychologische Gespräche bei der beruflichen Wiedereingliederung,
- auf Wunsch Betreuung während und nach den jeweiligen Maßnahmen.
Wer kann sich mit welchen Fragestellungen an die CARE - Beratungsstellen des RLSB wenden?
Alle Landesbeschäftigten, die in Schulen oder Studienseminaren tätig sind und sich in einer psychosozialen und/ oder gesundheitlichen Belastungssituation befinden, können ein Beratungsgespräch bei uns vereinbaren - unabhängig davon, ob Sie Beihilfe/privat versichert oder gesetzlich versichert sind. Die Frage, ob es sich um ein "kleines Tief" oder eine manifeste psychische Störung handelt, kann bpsw. der Auftrag an ein solches Beratungsgespräch sein.
In den Beratungsgesprächen reflektieren Sie mit einer Psychologischen Psychotherapeutin Ihre jeweilige Sitution. Dabei bekommen Sie erst einmal Raum, Ihr Anliegen zu berichten. Gemeisam beleuchten Sie Ihre private, berufliche und soziale Situation sowie deren Entwicklungen. Am Ende der diagnostischen Phase, die ein oder mehrere Gespräche umfassen kann, erhalten Sie eine Rückmeldung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und was wir Ihnen empfehlen würden. Auch können erste Ideen im Sinne eines Krankheitsmodells entwickelt werden.
Welche Unterstützungsangebote gibt es?
Auf Basis der Diagnostik werden weitere Maßnahmen empfohlen oder vermittelt. Dabei kann es um...
- die Vermittlung von präventiven Maßnahmen zur Gesunderhaltung
- die Vermittlung von behördeninternen Unterstützung und Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartnern
- die Indikation für eine ambulante oder stationäre Behandlung gehen.
- CARE verfügt über ein Netzwerk von niedergelassenen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Niedersachsen, so dass wir ggf. bei der Suche eine Psychotherapieplatzes behilflich sein können.
- Auch können wir bei der Planung einer (teil)stationären psychotherapeutischen Behandlung unterstüzen und
- bei Bedarf einen Termin beim Facharzt für Psychiatrie vermitteln.
- Auf Wunsch und erst nach Entbindung von der Schweigepflicht können die Psychotherapeutinnen der CARE Beratungsstellen des RLSB in Kontakt mit Netzwerktherapeutinnen oder Netzwerktherapeutinnen, Kliniken, Kolleginnen und Kollegen der Arbeitspsychologie, Schulpsychologie, vom Betrieblichen Eingliederungsmanagement etc. treten.
- Ferner besteht das Angebot einzelner Beratungsgespräche mit begrenzter Zielsetzung, wie z. B.:
- Wiederherstellung der Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeit, um Problemlösung zu ermöglichen.
- Unterstützung bei der Planung einer (teil)stationären psychotherapeutischen Behandlung.
Wie läuft die Kontaktaufnahme zu den CARE - Beratungsstellen des RLSB
Beschäftigte an Schulen und Studienseminaren, die eine CARE-Beratung in Anspruch nehmen möchten, können sich telefonisch oder per E-Mail an die Beratungsstelle des jeweiligen Regionalen Landesamtes wenden.