Wie geht es weiter?
Am Ende der Erstberatung erhalten Sie eine Empfehlung über mögliche weitere Schritte.
- Dabei kann es sich um die Benennung von Ansprechpersonen behördeninterner Unterstützungsangebote wie dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement, dem Schulbezirkspersonalrat, der Arbeitspsychologie, der Schulpsychologie usw. handeln. Die Betroffenen entscheiden selbst, ob und wann sie Kontakt aufnehmen.
- Bitte beachten Sie, dass über CARE keine Rechtsberatung erfolgt.
Wenn eine psychische Erkrankung vorliegt:
- Da CARE über ein Netzwerk von niedergelassenen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen verfügt, können die CARE Psychotherapeutinnen Sie bei der Suche nach einem ambulanten Psychotherapieplatz unterstützen und ggf. einen solchen vermitteln. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gewährleistet werden, da dieser von vielen Faktoren abhängt, die zum Teil außerhalb des Einflussbereiches der Psychotherapeutinnen von CARE liegen.
- Die CARE Psychotherapeutinnen können auch bei der Planung einer (teil-)stationären Behandlung behilflich sein und
- bei Bedarf einen Termin bei einem Facharzt für Psychiatrie vermitteln.
- Darüber hinaus gibt es das Angebot von einzelnen Beratungsgesprächen mit begrenzter Zielsetzung.